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30.10.2025

FREIE WÄHLER-Fraktion zu heutigen Verhandlungen mit Bezirken, Städten, Landkreisen und Gemeinden

Kommunaler Finanzausgleich erfolgreich geeint

Statements des stellvertretenden Ministerpräsidenten und Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger sowie des Ersten stellvertretenden Vorsitzenden und haushaltspolitischen Sprechers der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Bernhard Pohl zum Ergebnis des Kommunalen Finanzausgleichs 2026.

Aiwanger:

„Der Freistaat stärkt die Kommunen durch eine kräftige Finanzspritze von rund 850 Millionen Euro, der Kommunalanteil am Steuerverbund steigt von 13,0 Prozent auf 13,3 Prozent in 2026 und 13,5 Prozent in 2027. Damit tun wir als Staatsregierung alles, was nur denkbar ist, um die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre immer größeren Ausgaben, vor allem auch im Sozialbereich bedienen zu können - ohne die Investitionen deutlich reduzieren zu müssen, was wiederum die Wirtschaft abwürgen würde. Die Kernaufgabe bleibt aber weiterhin ungelöst: Der überzogene Sozialstaat und zu hohe Standards kosten Geld, das wir nicht mehr haben. Die Bundesregierung müsste diesen Teufelskreis durchbrechen, hat aber nicht die politische Kraft dazu.“

Pohl:

„Mit einem Aufwuchs von 846 Millionen Euro regulär und 3,9 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes stößt der kommunale Finanzausgleich in neue Dimensionen vor. Der Betrag von 3,9 Milliarden Euro ist für Investitionen innerhalb der nächsten vier Jahre vorgesehen, kann aber bereits jetzt in vollem Umfang abgerufen werden. Das verschafft den Kreisen, Städten und Gemeinden, insbesondere aber auch den Bezirken die nötige Handlungsfreiheit. Der Freistaat Bayern bekennt sich somit in finanzpolitisch äußerst herausfordernden Zeiten zu seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen, auch wenn dies für den Landeshaushalt noch größte Sparanstrengungen erfordert.

Die deutliche Erhöhung der regulären Mittel war insbesondere dem Umstand geschuldet, dass die Defizite bei den Bezirken auf jährlich über 700 Millionen Euro ansteigen werden, dies nur durch eine deutliche Erhöhung der Bezirksumlage in einer Größenordnung von etwa drei Prozent durchschnittlich aufzufangen gewesen wäre.

Das bedeutet aber umgekehrt, dass weiterhin bestehende Standards und kostspielige Bürokratie auf den Prüfstand zu stellen sind. Insbesondere sind die explodierenden Kosten durch das Bundesteilhabegesetz, die als Pflichtaufgaben bei den Bezirken ankommen, so nicht mehr leistbar. Hier brauchen wir deutliche Veränderungen. Ein Weiter-so führt absehbar dazu, dass die Erfüllung staatlicher Aufgaben mindestens teilweise gefährdet ist.“

Pressekontakt