18.10.2017

FREIE WÄHLER lehnen von CSU geplante Änderung des Kommunalwahlrechts strikt ab

Gottstein: Rückkehr zu D'Hondt soll politische Wettbewerber ausschalten

München. Die FREIE Wähler Landtagsfraktion sieht sich nach der heutigen Expertenanhörung im Innenausschuss des Bayerischen Landtags zur „Sitzzuteilung bei Kommunalwahlen im Freistaat“ in ihrer Auffassung bestätigt und kritisiert erneut die Pläne der CSU, zum D'Hondt´schen Auszählverfahren zurückzukehren. Eva Gottstein, MdL der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion und stellvertretende Vorsitzende des Landtagsinnenausschusses: „Dieser Antrag stellt ganz klar unser Demokratieverständnis infrage. Er dient allein dem Zweck, parteipolitische Konkurrenz mit einfachen Mitteln möglichst ausschalten zu können. Die Experten gehen sogar noch deutlich weiter und haben überzeugend darauf hingewiesen, dass es verfassungsrechtlich sinnvoll wäre, sich von einem Sitzverteilungsverfahren nach D’Hondt endgültig zu verabschieden.“ Es sei wichtig, das bestmögliche Sitzverteilungsverfahren zu wählen und keine nachteiligen Rückschritte zu machen, so Gottstein.

Mit dem Antrag der CSU auf Rückkehr zum D'Hondt-Sitzverteilungsverfahren bei Gemeinde- und Landkreiswahlen werde hingegen eine komplette Kehrtwende vollzogen, denn erst 2010 war vom Landtag einstimmig beschlossen worden, die Sitzzuteilung bei der Wahl von Gemeinderatsmitgliedern und Kreisräten nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren zu ermitteln, kritisiert der kommunalpolitische Fraktionssprecher Joachim Hanisch. „Die Experten haben bestätigt, dass es bei dem gerechtesten Sitzverteilungsverfahren nicht um Politik, sondern um Mathematik gehen muss. Die Rückkehr zu D’Hondt wäre eindeutig die ungerechteste aller Lösungen.“

Die FREIEN WÄHLER hatten dem CSU-Antrag bereits vor Monaten eine klare Absage erteilt. Insbesondere mit ihrem Dringlichkeitsantrag „Machtmissbrauch stoppen! Keine Rückkehr zu D'Hondt!“. Zum Schutz und zur Wahrung eines demokratischen Grundverständnisses kann nach Ansicht der FREIEN WÄHLER ein solcher Antrag nur mit Entschiedenheit zurückgewiesen werden.

Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion hat selbst einen umfangreichen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Gesetze eingereicht – und damit weitere Punkte des Gesetzesänderungsantrages auf den Prüfstein gestellt.

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER Landtagsfraktion finden Sie unten links, unter "Weitere Informationen".