Pressekonferenz: FREIE WÄHLER stellen Gesetzentwurf zur Straßenausbaubeitragssatzung vor
13.10.2015
12:00
- 13:00
Ort: PK-Raum AB 211 im Maximilianeum
Hanisch: Straßenausbau gerechter finanzieren, Anlieger nicht überfordern, finanzschwache Kommunen stärken
Sehr geehrte Damen und Herren Medienvertreter,
wenn eine Straße saniert werden muss, kostet das viel Geld – im schlimmsten Fall den Anlieger auf einen Schlag mehrere zehntausend Euro. Viele Grundstücksbesitzer in Bayern laufen Gefahr, für die Sanierung kommunaler Straßen horrende Summen bezahlen zu müssen. Schuld daran ist die aktuelle gesetzliche Regelung zur Straßenausbaubeitragssatzung. Im Juli 2015 gab es deshalb eine Expertenanhörung im Innenausschuss des Bayerischen Landtags zu diesem Thema. Zahlreiche Vorschläge daraus hat die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER nun in einem Gesetzentwurf zur Verbesserung des Rechts der Straßenausbaubeitragssatzungen verarbeitet und im Landtag eingereicht.
„Die Rechte der Bürger bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen werden so deutlich verbessert“, erklärt der kommunalpolitische Fraktionssprecher, Joachim Hanisch. „Der einzelne Anlieger darf nicht mehr – wie derzeit möglich – so massiv abkassiert werden können. Deshalb haben wir auch wirksame Maßnahmen gegen sogenannte Luxussanierungen entwickelt. Flankierend zur Entlastung der betroffenen Anlieger muss der Freistaat endlich auch die Finanzausstattung der finanzschwachen Kommunen verbessern, so dass sich auch diese ordentliche Straßen leisten können, ohne ihre Bürger unverhältnismäßig stark zu belasten.“ Mehr zum Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER erfahren Sie bei unserer Pressekonferenz von:
Joachim Hanisch, kommunalpolitischer Fraktionssprecher und Mitglied des Landtagsinnenausschusses
Eva Gottstein, innenpolitische Fraktionssprecherin und stellvertretende Vorsitzende des Landtagsinnenausschusses
Dazu laden wir Sie herzlich ein: Dienstag, 13. Oktober 2015, 12.00 Uhr PK-Raum AB 211 im Bayerischen Landtag, Maximilianeum
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und über Ihre Berichterstattung.