München. Wie lange dürfen Kommunen die erstmalige Erschließung einer Straße abrechnen? Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion findet: 25 Jahre müssen dafür reichen. So sieht es auch eine entsprechende Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) aus dem Jahr 2016 vor. Allein: Nach einem Urteil aus dem Jahr 2023 beginnt diese 25-Jahr-Frist erst, wenn die vollständige Erschließung Ziel der Baumaßnahmen war. So lange gelten die Straßen als Provisorien. „Durch diese Rechtsauslegung entsteht eine massive Gerechtigkeitslücke, denn Anwohner können sich nicht sicher sein, dass ihre Straße als erschlossen gilt“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Florian Streibl. „Wir halten eine Klarstellung im KAG deshalb für überfällig.“
Schließlich seien die Folgen weitreichend: Die endgültige Fertigstellung der vermeintlichen Provisorien dürfe auch nach Jahrzehnten zu 90 Prozent auf die Anlieger umgelegt werden, erklärt Bernhard Pohl, Erster stellvertretender Vorsitzender und haushaltspolitischer Fraktionssprecher. Tausenden Bürgerinnen und Bürgern könnten somit Bescheide über die Ersterschließung ihrer Straßen (STREBS) ins Haus flattern – selbst, wenn sie seit Jahrzehnten auf ihren – wohlgemerkt – erschlossenen Grundstücken leben. „Diesen Irrsinn wollen wir beenden“, sagt Pohl. „Es ist nicht vermittelbar, wenn eine Straße, die seit 30, 40 oder 50 Jahren genutzt wird, plötzlich als Behelfslösung deklariert wird.“
Hinzu komme: „Deutschland bildet mit einer Wohneigentumsquote von knapp 47 Prozent das absolute Schlusslicht in der EU. Das wollen wir ändern – denn zum deutschen Leistungsversprechen gehört auch die Chance auf Vermögensaufbau“, so Streibl. Und weiter: „Um das zu erreichen, müssen wir nicht nur Hürden – darunter zu hohe Baustandards, zu hohe Baukosten und eine zu hohe Grunderwerbssteuer – abbauen, sondern auch Fallstricke für Käufer und Eigentümer beseitigen.“ Zu diesen Fallstricken zähle die STREBS: „Seit wir FREIE WÄHLER die Straßenausbaubeiträge abgeschafft haben, rechnen Hauseigentümer nicht mehr damit, für eine bereits bestehende Straße plötzlich zur Kasse gebeten zu werden.“ Genau das könne aber passieren: „Durch das Schlupfloch Provisorium haben Kommunen die Möglichkeit auch Straßen abzurechnen, die bereits vor Jahrzehnten angelegt wurden.“
Das sei für die Bürger gleich in doppelter Hinsicht eine Zumutung: „Nach dieser Rechtsauslegung hätten Anwohner bis zum Zeitpunkt der Abrechnung an einer unfertigen Straße gelebt – obwohl ihr Grundstück auf dem Papier voll erschlossen ist. Und für die Behebung dieses vermeintlichen Provisoriums müssen sie plötzlich tief in die Tasche greifen“, so Pohl. Die FREIE WÄHLER-Fraktion geht davon aus, dass bayernweit tausende Straßen betroffen sein könnten, die trotz der Verjährungsfrist von 25 Jahren noch final fertiggestellt und in der Folge von den Kommunen abgerechnet werden könnten. „Das sorgt zurecht für Sprengstoff in den Kommunen, denn der Vertrauensschutz wird massiv untergraben. Sobald eine Straße Erschließungsfunktion hat, spricht nichts dafür, diese als Provisorium anzusehen und eine Beitragspflicht zu konstruieren“, stellt Pohl klar.
Einwände seitens der kommunalen Spitzenverbände, die Kommunen seien in Zeiten knapper Kassen auf die Einnahmequelle angewiesen, weist Streibl scharf zurück: „Wir halten es für richtig, dass Kommunen ihren Aufwand gegenüber den Bürgern abrechnen. Durch die Erschließung von Grundstücken werden diese erheblich im Wert gesteigert. Wir halten es aber für falsch, dass Kommunen diese Leistung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag abrechnen dürfen. 25 Jahre – ein Vierteljahrhundert – sollten mehr als genug sein, um eine Baumaßnahme zum Abschluss zu bringen und dafür eine Rechnung zu stellen. Auch die Kommunen müssen ihren Beitrag leisten, wenn der Freistaat als modern, agil und leistungsfähig wahrgenommen werden soll.“
„Niemand kann ernsthaft wollen, dass der soziale Frieden in den Städten und Gemeinden wegen einer leicht zu schließenden Gesetzeslücke bedroht wird“, sagt Pohl. Die Fraktion will bei ihrem Koalitionspartner deshalb weiterhin auf eine rechtliche Klarstellung dahingehend hinwirken, dass die erstmalige Herstellung einer Straße mit dem Zeitpunkt beginnt, an dem die Straße eine Erschließungsfunktion hatte. „Und diese Erschließungsfunktion hat sie nach unserer Überzeugung in dem Moment, in dem Eigentümer Häuser auf ihre Grundstücke errichten dürfen“, betont Pohl.



