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16.10.2025

Dringlichkeitsantrag im Plenum: FREIE WÄHLER-Fraktion will Hebammen-Belegsystem erhalten

Enders: Einigung im Sinne von Hebammen und Familien finden

München. Hebammen sind unverzichtbar für die ambulante Notfallversorgung von Schwangeren und Gebärenden. In Bayern wird diese Versorgung im Vergleich zu anderen Bundesländern maßgeblich von freiberuflichen Beleghebammen geleistet. Daher setzt sich die FREIE WÄHER Landtagsfraktion mittels Dringlichkeitsantrag erneut dafür ein, dass das bewährte Beleghebammensystem auch in Zukunft erhalten bleibt. „Bereits im Mai 2025 haben wir einen Dringlichkeitsantrag ins Plenum eingebracht und mehr finanzielle Wertschätzung von Beleghebammen sowie eine gerechtere Vergütung gefordert. Der juristische Weg der Klage, die Kritik des Schiedsspruchs sowie das Eilverfahren dauern insgesamt jedoch zu lange“, erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin Susann Enders

Der neue Hebammenhilfevertrag werde bei Beleghebammen zu Verdiensteinbußen von bis zu 30 Prozent führen. „Wenn massenhaft Hebammen aus der Geburtshilfe aussteigen, wird es im gesamten Bundesgebiet zu Versorgungsengpässen in der Geburtshilfe kommen. Bundesweit werden rund 20 Prozent aller Kinder von Beleghebammen zur Welt gebracht, in Bayern sind es bis zu 80 Prozent“, so die Landtagsabgeordnete. Gerade Kliniken in strukturschwachen Regionen seien häufig im Belegsystem organisiert. Aber auch vermeintlich sichere Kommunen könnten betroffen sein, da ein Dominoeffekt drohe. „Denn durch die hohe Quote an geplanten und ungeplanten Kreißsaalschließungen der vergangenen Jahre können die wegfallenden Kapazitäten räumlich und personell nicht aufgefangen werden“, warnt Enders.

Die verbliebenen Kreißsäle seien überlastet und die wichtigen Fachkräfte kündigten. „Ziel muss die Versorgung der Frauen und Familien mit Geburtshilfe und Notfallversorgung sein – das funktioniert aber  nur durch den Erhalt des Beleghebammensystems. Dabei sollten die Ergebnisse des bayerischen Runden Tisches als Richtungsanzeiger herangezogen werden. Bis zu einer Verhandlungslösung, für die sich die Vertragsparteien eine enge Frist setzen müssen, muss das alte Recht weiter angewandt werden. Es gilt jedoch, eine Einigung im Sinne der Hebammen und Familien zu finden“, betont Enders abschließend.

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag „Erhalt des Hebammen- Belegsystems finden Sie HIER.

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