München. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion fordert spürbare Entlastungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Das geht aus einem Dringlichkeitsantrag hervor, den die Fraktion zum Plenum am morgigen Donnerstag eingebracht hat. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende und steuerpolitische Fraktionssprecher Felix von Zobel: „Erben sind oftmals gezwungen, das Familienerbe zu veräußern, um die veranlagte Steuer zu begleichen. Gerade Handwerksbetriebe und Familienunternehmen können dadurch existenziell in ihrem Fortbestand gefährdet sein. Daher muss es unser Auftrag sein, solche Lebenswerke und die mit ihnen verbundenen Arbeitsplätze zu schützen.“
Immer weniger Menschen besäßen zudem eine eigengenutzte Wohnimmobilie, da überzogene Grundstücks- und Immobilienpreise sowie hohe Kaufneben- und Baukosten den Erwerb zunehmend unerschwinglich machten, so der Abgeordnete aus dem unterfränkischen Ochsenfurt weiter. „Die Erbschaftsteuer verschärft dieses Problem unnötig, weil Häuser wegen hoher Zahlungen oft nicht im Familienbesitz gehalten werden könnten. Wenn solche Erbmasse an Großinvestoren übergeht, gerät auch der ohnehin angespannte Wohnungsmarkt weiter unter Druck, was am Ende auch die Mieter trifft“, warnt von Zobel. Dies gefährde insbesondere sozialverträgliches Wohnen massiv.
Zudem sei die Erbschaft- und Schenkungsteuer in ihrer jetzigen Form nicht zu befürworten und biete viel Raum für Vereinfachungen, merkt von Zobel an: „Eine Reform muss zwingend zu einer deutlichen Vereinfachung und Entlastung führen. Keinesfalls darf eine Ausweitung der Steuer das Ziel sein. Der Schutz des Eigentums muss höchste Priorität haben.“ Deshalb werde sich die Staatsregierung auf Bundesebene auch weiterhin entschieden für eine Entlastung der Bürger bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer einsetzen und sich jeglichen Erhöhungsplänen entschlossen entgegenstellen.
Abschließend kündigt der Abgeordnete an: „Auch die bereits bestehenden Initiativen für eineRegionalisierung von Erbschaft- und Schenkungsteuer wird Bayern über eine Verfassungsbeschwerde weiter vorantreiben.“
Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag lesen Sie HIER.


