München. Wenn eine medizinische Behandlung nicht den erhofften Erfolg bringt oder sogar schwerwiegende gesundheitliche Folgeschäden nach sich zieht, stehen Patientinnen und Patienten oft vor einer schier unüberwindbaren Hürde: Das deutsche Arzthaftungsrecht verlangt von den Betroffenen den vollen Nachweis, dass ein konkreter Behandlungsfehler für ihren Gesundheitsschaden ursächlich war. Gelingt dieser Nachweis nicht, bleiben sie trotz massiver Einschränkungen oft ohne jede finanzielle Linderung zurück. Mit einem Dringlichkeitsantrag setzen sich die FREIEN WÄHLER daher am Donnerstag im Bayerischen Landtag für eine erneute Bundesratsinitiative zur Einführung eines bundesweiten, subsidiären Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds (PatEHF) ein.
„Wir dürfen Patientinnen und Patienten, die durch medizinische Behandlungen unverschuldet in Not geraten sind, in den Mühlen des Arzthaftungsrechts nicht allein lassen“, betont der pflegepolitische Fraktionssprecher sowie Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung, Thomas Zöller. „Wenn Haftungsansprüche an der schwierigen Beweislage scheitern und auch Sozialleistungsträger nicht einspringen, entsteht eine eklatante Gerechtigkeitslücke.“ Der geplante Fonds solle das bestehende Zivilrecht keineswegs ersetzen, sondern subsidiär genau dort ansetzen, wo Betroffene nach gescheiterten Gutachter- oder Gerichtsverfahren schutzlos dastehen, so der Abgeordnete aus dem unterfränkischen Mönchberg: „Wir schaffen damit eine Auffanglinie mit menschlichem Antlitz.“
Der Antrag sieht vor, dass der Bund den Fonds als bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts aus Bundesmitteln finanziert. Um praxistaugliche Erfahrungen zu sammeln, soll die Maßnahme zunächst auf zehn Jahre befristet als Modellprojekt angelegt und wissenschaftlich evaluiert werden, erläutert Zöller.
„Der Aktionsradius erstreckt sich auf Behandlungen in zugelassenen Krankenhäusern sowie den krankenhausspezifischen ambulanten Bereich. Vorgesehen ist eine Regelentschädigung von bis zu 100.000 Euro, die in besonders schweren Härtefällen auf maximal 200.000 Euro aufgestockt werden kann“, ergänzt die gesundheitspolitische Fraktionssprecherin Susann Enders.
Gerade im stationären Bereich und den Klinik-Ambulanzen bedürfe es verlässlicher Schutzschirme, „die im Ernstfall greifen, ohne langwierige bürokratische Gräben aufzuwerfen“, unterstreicht die Abgeordnete. Schon 2016 habe Bayern eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingebracht. Der Bund stehe deshalb klar im Wort, endlich Verantwortung zu übernehmen. „Mit dem Modellprojekt bieten wir eine passgenaue, schnelle und unbürokratische Lösung an, die das Vertrauen in unser Gesundheitssystem nachhaltig stärken wird“, so Enders.
Hinweis: Den Dringlichkeitsantrag „Patientenrechte stärken – Einführung eines Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds“ im Wortlaut finden Sie HIER.

