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22.06.2026

Enquete-Kommission verabschiedet Handlungsempfehlungen für den Bereich „Verantwortlichkeit und Haftung“

Saller und Frühbeißer: Bürokratische Hemmnisse in der Verwaltung signifikant reduzieren

München. Die Enquete-Kommission des Bayerischen Landtags hat erneut einen Themenbereich abgeschlossen: Auch für den grundlegenden Bereich „Verantwortlichkeit und Haftung“ liegen nun Handlungsempfehlungen vor. „Um bürokratische Blockaden zu lösen, wollen wir eine andere Verwaltungskultur etablieren. Eine landesweite Kampagne soll Mitarbeitern in der öffentlichen Verwaltung die unbegründete Furcht vor Haftungsrisiken nehmen, da die gefühlte Wahrnehmung oft weit von den tatsächlich sehr geringen Risiken abweicht. Wenn es uns gelingt, diese Verunsicherung abzubauen, kann unsere Verwaltung Ermessensspielräume wieder im Sinne der Bürger ausschöpfen“, erklärt Markus Saller, stellvertretender Vorsitzender der Kommission und Landtagsabgeordneter der FREIEN WÄHLER.

Darüber hinaus gelte es, die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen, um Verfahren spürbar zu vereinfachen. „Wir wollen Klagerechte dahingehend einschränken, dass nur die individuelle Betroffenheit des Klägers von den Gerichten überprüft wird. Wer wegen möglicher Lärmbelästigung klagt, soll nicht Recht bekommen, weil die Gemeinde einen davon völlig unabhängigen Verfahrensfehler begangen hat“, sagt Saller weiter.

Insbesondere das Verbandsklagerecht müsse dabei einer umfassenden Prüfung unterzogen werden. „Wir wollen die Entscheidungsfreudigkeit der Verwaltung nicht dadurch hemmen, dass aus Furcht vor teilweise weit entfernten Dritten Entscheidungen gar nicht erst getroffen werden“, sind sich Saller und sein Fraktionskollege Stefan Frühbeißer einig.

Sallers Fraktionskollege und Mitglied der Enquete-Kommission Stefan Frühbeißer merkt an: „Bei den Verkehrssicherungspflichten muss künftig vermehrt darauf geachtet werden, dass technische Regeln oder DIN-Normen sowie vergleichbare Regelungen keine überzogenen Anforderungen in der Praxis bedeuten.“ Es solle geprüft werden, ob Verweise auf externe technische Normen in bestehenden Gesetzen gestrichen werden können, so Frühbeißer.

Ein weiteres zentrales Anliegen der Handlungsempfehlungen betrifft die Arbeitssicherheit im Arbeitsalltag. „Wir dürfen das Rad bei der Arbeitssicherheit nicht überdrehen: Allgemeine Lebensrisiken, mit denen wir alle im Alltag völlig selbstverständlich umgehen, dürfen im Beruf nicht künstlich zu einer Riesengefahr aufgebauscht werden. Es gilt, die Kirche im Dorf zu lassen und Aufwand und Nutzen wieder in ein vernünftiges Verhältnis zu bringen. Arbeitsschutz ist ein hohes Gut, aber wir müssen weg von einer überzogenen Vollkaskomentalität, die am Ende nur Prozesse lähmt“, erklärt Frühbeißer abschließend.

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