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04.12.2025

FREIE WÄHLER Landtagsfraktion fordert Regionalisierung des Verbandsklagerechts

Zierer: Aktuelle Ausgestaltung führt zunehmend zu Problemen

Unser klimapolitische Sprecher Benno Zierer zum Antrag „Verbandsklagerecht reformieren, Betroffenheiten regionalisieren!“ der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion am Donnerstag im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz des Bayerischen Landtags:

„Es braucht dringend eine Überarbeitung des Verbandsklagerechts für Umweltvereinigungen. Wir als FREIE WÄHLER-Fraktion stehen für eine vielfältige und lebendige Bürgerbeteiligung sowie einen offenen Austausch mit allen Umweltverbänden. Verbände und Vereine haben seit jeher in unserer parlamentarischen Arbeit im Bayerischen Landtag zahlreiche Möglichkeiten, ihre Interessen und Anliegen einzubringen – zumal wir sehr wertschätzend mit dieser Expertise umgehen. Es darf jedoch nicht sein, dass durch das Verbandsklagerecht gesellschaftlich und wirtschaftlich wichtige Prozesse wie die Energiewende um Jahre zurückgeworfen werden.

Wir werden uns deshalb zusammen mit der Bayerischen Staatsregierung auf Ebene des Bundes und der EU für eine Anpassung der Aarhus-Konvention einsetzen. Kernforderung ist die Einführung des Prinzips der örtlichen Betroffenheit für das Klagerecht anerkannter Umweltvereinigungen, denn die aktuelle Ausgestaltung des Verbandsklagerechts führt zunehmend zu Problemen.

Umweltverbände aus weit entfernten Regionen klagen gegen Entscheidungen lokaler Behörden, oft ohne ausreichende Kenntnis der regionalen Gegebenheiten. Dies untergräbt das Vertrauen der Bürger in unser Rechtssystem und erschwert sachgerechte Entscheidungen. Für eine handlungsfähige Politik brauchen wir deshalb eine klare räumliche Beschränkung im Klagerecht, um sicherzustellen, dass tatsächlich diejenigen im Fokus stehen, die von umweltrelevanten Vorhaben direkt betroffen sind. Während wir FREIE WÄHLER im Bayerischen Landtag das Recht zur Überprüfung behördlicher Entscheidungen für jeden Bürger und jede Organisation vor Ort grundsätzlich begrüßen, führt der derzeitige Zustand zu Ineffizienz und potenzieller Lähmung der Planungen und Entwicklungen in Bayerns Regionen.

Wir fordern daher eine Änderung der Aarhus-Konvention und der EU-UVP-Richtlinie (Umweltverträglichkeitsprüfung), um die Einführung der örtlichen Betroffenheit als zwingende Voraussetzung für ein Klagerecht zu etablieren. Dies soll sicherstellen, dass das Verbandsklagerecht seine ursprüngliche Intention – die effektive Kontrolle umweltrelevanter Planungen und Vorhaben – erfüllt, ohne das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben vor Ort unnötig zu belasten.“

Hinweis: Den erwähnten Antrag finden Sie HIER.

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