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05.02.2026

Dringlichkeitsantrag im Plenum: FREIE WÄHLER-Fraktion fordert Anpassung des Hebammenhilfevertrags

Enders: Beleghebammen retten – freiberufliche Hebammen angemessen vergüten!

München. Seit dem 1. November 2025 ist die Vergütung von Hebammen im sogenannten Hebammenhilfevertrag neu geregelt – mit erheblichen Einkommenseinbußen für freiberufliche Hebammen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat im Dezember entschieden: Die neuen Regelungen bleiben vollständig in Kraft. Für die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion ist das Urteil vollkommen inakzeptabel. „Wir müssen dafür sorgen, dass die Betreuung von Frauen und Familien sichergestellt wird – und zwar vom Kinderwunsch über die Geburtshilfe bis zur Nachsorge. Das gelingt nur durch den Erhalt des Beleghebammensystems. Daher setzen wir uns mittels Dringlichkeitsantrag im Plenum weiterhin mit aller Kraft dafür ein, dass der Hebammenhilfevertrag evaluiert und entsprechend angepasst wird“, erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin Susann Enders.   

Bereits im Mai und Oktober 2025 habe die Fraktion zwei Dringlichkeitsanträge ins Plenum eingebracht, um eine faire Vergütung von Beleghebammen zu erwirken. „Beleghebammen bilden im Freistaat die große Mehrheit: Ihr Anteil liegt hier – anders als in anderen Bundesländern – bei etwa 75 bis 80 Prozent. Der größte Anteil aller Geburten wird also in Bayern von freiberuflichen Beleghebammen begleitet. Beleghebammen sind somit systemrelevant: Sie leisten Unverzichtbares für Frauen und Familien in einer extrem vulnerablen Lebensphase“, betont Enders

„Um zu verhindern, dass die freiberuflichen Beleghebammen, also 80 Prozent der bayerischen Hebammen, im großen Stil aus der Geburtshilfe aussteigen und somit ein freier Beruf durch die Hintertür abgeschafft wird, bedarf es einer fairen Bezahlung aller Hebammen, unabhängig davon, ob sie freiberuflich oder im Angestelltenverhältnis tätig sind“, so Enders. Umso wichtiger sei es, den Verhandlungspartnern gemeinschaftlich vor Augen zu führen, wie extrem bedeutsam eine faire Bezahlung freiberuflicher Hebammen für die Versorgungssituation von Frauen und Familien ist. „Daher appellieren wir eindringlich an die gesetzlichen Krankenkassen, insbesondere an den GKV-Vorstandsvorsitzenden Oliver Blatt  und an die Hebammenverbände, sich schnellstmöglich auf eine Regelung zu einigen, welche die Benachteiligung in der Vergütung der Beleghebammen sofort beendet. Ziel ist eine Korrektur des Hebammenhilfevertrags mit einer Anpassung der Vergütungsrichtlinien durch die verantwortlichen Vertragspartner auf Bundesebene und eine faire Bezahlung inklusive eines Inflationsausgleichs“, betont Enders.

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag „Beleghebammen retten“ finden Sie HIER.

Pressekontakt