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26.11.2025

Bayerisches Bodenschutzgesetz: FREIE WÄHLER-Fraktion strebt Verlängerung der finanziellen Unterstützung für Gemeinden an

Jakob: Betroffene Kommunen vor enormen Kosten schützen

Marina Jakob, umweltpolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, und Felix von Zobel, steuerpolitischer Sprecher, zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Bodenschutzgesetzes heute im Haushaltsausschuss: 

Jakob:
„Das Bayerische Bodenschutzgesetz regelt, wie Böden geschützt, erhalten und gegebenenfalls saniert werden sollen. Ziel des Gesetzes ist es, den Boden als Lebensraum, Rohstoffspeicher, Filter, Wasserregler und Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft langfristig zu erhalten. Artikel 13a regelt die Untersuchung und Sanierung alter, stillgelegter Hausmülldeponien von Gemeinden – er gilt aber nur bis zum 31. Dezember 2025. Mit der Gesetzesänderung streben wir eine Verlängerung um weitere fünf Jahre – bis Ende 2030 – an. So wollen wir die betroffenen Gemeinden vor den enormen Kosten einer Altlastensanierung schützen.“

Zobel:
„Normalerweise müssen Gemeinden die Kosten für die Untersuchung und Sanierung von Hausmülldeponien selbst bezahlen, weil sie die stillgelegten Deponien betrieben haben. Sie dürfen diese Kosten aber nicht über Müllgebühren wieder reinholen. Der Grund: Seit 1973 sind in Bayern nicht mehr die Gemeinden, sondern die Landkreise und kreisfreien Städte für die Müllentsorgung zuständig. Um die Gemeinden finanziell zu unterstützen, hat der Freistaat bereits im Jahr 2006 einen Unterstützungsfonds eingerichtet. Der Fonds wird jedes Jahr mit insgesamt 2 Millionen Euro gefüllt – eine kommt vom Freistaat Bayern, eine von den Gemeinden. Damit entlasten wir die Gemeinden, sie tragen aber weiterhin einen Teil der Verantwortung. Die Kosten, die Gemeinden zahlen müssen, werden wie bisher auf alle betroffenen Gemeinden verteilt.“

Hinweis: Den erwähnten Gesetzentwurf finden Sie HIER.

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