München. Die FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag fordern Nachbesserungen am geplanten Bayerischen Ladenschlussgesetz. Mit zwei Änderungsanträgen zum Wirtschaftsausschuss am Donnerstag will die Fraktion sicherstellen, dass Städte und Gemeinden Einkaufsnächte sowie andere Veranstaltungen rechtzeitig und verlässlich planen können. Auch die bewährte Regelung zur Ladenöffnung am ersten Adventssonntag soll erhalten bleiben.
„Mit dem Bayerischen Ladenschlussgesetz stärken wir das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und schaffen mehr Flexibilität“, erklärt Markus Saller, wirtschaftspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. Das bisherige Bundesrecht von 1956 werde durch eine moderne, an Bayerns Bedürfnissen orientierte Regelung abgelöst. Ziel sei es, Bürokratie abzubauen – zum Vorteil der Kommunen und des Einzelhandels. “Besonders profitieren digitale Kleinstsupermärkte ohne Personal sowie Veranstalter von Einkaufsnächten. Wir geben den Kommunen mehr Spielraum und sorgen für eine praxistaugliche Lösung“, so Saller. Wichtig sei außerdem, die bewährte Regelung aus dem Bundesgesetz im neuen Landesrecht fortzuführen. „Der Gesetzentwurf sah vor, alle Adventssonntage – egal ob im November oder Dezember – grundsätzlich von der Sonntagsöffnung auszuschließen. Das hätte viele Städte vor Probleme gestellt, die seit Jahren den ersten Adventssonntag im November für verkaufsoffene Veranstaltungen nutzen. Die bisher gängige Praxis wollen wir erhalten“, so Saller.
Anton Rittel, Sprecher für Arbeit und Soziales der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, sieht vor allem für die Übergangszeit Handlungsbedarf. „Städte und Gemeinden brauchen Planungssicherheit – schließlich hängen an einer Einkaufsnacht nicht nur das Ladenpersonal, sondern auch Rahmenprogramme und viel Gastronomie. Wer im Herbst Veranstaltungen plant, muss spätestens im Frühjahr die Anträge stellen können“, betont Rittel.
Da von der Antragstellung bis zur Genehmigung Wochen vergehen, könne es sonst passieren, dass kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes im Herbst 2025 Veranstaltungen nicht rechtssicher durchgeführt werden können. „Mit unserem Änderungsantrag sorgen wir dafür, dass bereits durch die bisher zuständigen Regierungen erteilte Genehmigungen bis zum Jahresende 2025 fortgelten“, erklärt Saller. Das gebe den Kommunen die nötige Planungssicherheit – und die Zeit, sich für das kommende Jahr auf die neuen Regeln einzustellen.












