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Florian StreiblFlorian Streibl
24.02.2016

Der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER zur Reform des Petitionswesens

Unser Petitionsrecht ist ein hohes Gut, es ist verfassungsrechtlich geschützt und ermöglicht Bürgerinnen und Bürger, sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an das Parlament zu wenden. Tatsächlich nehmen die Bürger dieses Recht rege wahr. Allein der Landtag entscheidet jährlich über ca. 2.400 Petitionen. Im deutschen Bundestag sind öffentliche Petitionen mit durchschnittlich über 33.000 Klicks pro Tag klarer Spitzenreiter bei den Internetangeboten.

An den eingereichten Petition können die Parlamentarier auch erkennen, wo Nachbesserungsbedarf bei Regelungen oder im Vollzug besteht. Der Landtag kann so seine  Kontrollaufgabe gegenüber der Regierung und Verwaltung wahrnehmen. Unsere Fraktion hat deshalb die Durchführung einer Expertenanhörung zum „Reformbedarf des bayerischen Petitionswesens“ beantragt, um einen weiteren Spielraum für Verbesserungen zugunsten der Bürger auszuloten. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens durchaus noch Verbesserungen erreicht werden können.

Mit dem vorliegenden Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz wollen wir das Bayerische Petitionswesen modernisieren und es noch bürgerfreundlicher ausgestalten.“

Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass Petitionen künftig noch leichter eingereicht werden können: mündlich, in Brailleschrift oder in Gebärdensprache. So werden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung besser berücksichtigt. Dieses niederschwellige Angebot soll zu einer weiteren Aufwertung des Petitionsrechts führen. Nach unserem Entwurf haben die Petenten künftig auch einen Anspruch auf einen begründeten Bescheid. Dies war bislang nicht der Fall. Außerdem wollen wir, dass endlich auch in Bayern öffentliche Petitionen eingereicht werden können. Darüber hinaus sieht unser Gesetzentwurf  eine Regelung zur Behandlung von Massen- und Sammelpetitionen vor. Ab einem Quorum von 7.500 Unterstützern soll künftig eine Anhörung des Petenten im Ausschuss stattfinden. Der Ausschuss könnte dann nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit von dieser Regelung abweichen. Wir wollen die sogenannten Administrativpetitionen aufwerten, das sind Petitionen an die Verwaltung oder die Regierung. Denn nicht nur Parlamentspetitionen stehen unter verfassungsrechtlichem Schutz, sondern auch Petitionen an die zuständige Stelle, also an die Behörde. Wir schaffen hier ausdrückliche gesetzliche Regelungen, wie diese Petitionen zu behandeln sind.

Auch Petitionen privater Petitionsportale, die über das Internet mit gezeichnet werden, wollen wir in das Petitionswesen einbinden. Auf Antrag des Initiators sollen sie wie Sammelpetitionen im Landtag oder von der zuständigen Stelle behandelt und verbeschieden werden.

Die größte Änderung liegt aber in der Installierung eines Bürgerbeauftragten als ständigem Beauftragten des Petitionsausschusses. Die Regelung ist an das Model in Rheinland-Pfalz angelehnt. Mit ihm geben wir den Petenten einen persönlichen Ansprechpartner an die Hand.  Er wird vom Landtag gewählt, übt sein Amt unabhängig und unparteilich aus, wirkt auf eine einvernehmliche Lösung hin und hat die Aufgabe, die Stellung der Bürger im Verkehr mit Behörden zu stärken.

<link http: fw-landtag.de mdls florian-streibl external-link-new-window external link in new>Florian Streibl, MdL
rechtspolitischer Sprecher


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