Bayerisches Aktionsprogramm Energie mit Ausbauzielen für Erneuerbare Energien und ausführlichem Maßnahmenkatalog.
EEG-Novellen 2021 und 2023 enthalten viele bayerische Forderungen:
u.a. Befreiung der nachhaltigen Wasserstoffproduktion von der EEG-Umlage;
Anschlussregelung für kleine PV-Anlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen;
finanzielle Beteiligung der Kommunen bei Wind;
Stärkung der Stromproduktion aus Biomasse;
Wasserkraft wird Status des „überragenden öffentlichen Interesses“ zugestanden;
Erfolgreicher Einsatz für die Beibehaltung der EEG-Förderung für diekleine Wasserkraft (unter 500 kW).
Start der Bayerischen Wasserstoffstrategie im Mai 2020:
Wasserstofftechnologien „Made in Bavaria“ sollen weltweit zum Gütesiegel werden;
Stärkung der Wasserstoffwirtschaft in Bayern sowie Vernetzung durch neues Zentrum Wasserstoff.Bayern (H2.B) und Bayerisches Wasserstoffbündnis (fast 300 Partner) in Nürnberg;
Bereitstellung von insgesamt 70 Millionen Euro bis 2023 für den Bauvon H2-Tankstellen für Nutzfahrzeuge und Busse sowie Förderung von mit Wasserstoff angetriebenen Fahrzeugen;
Wasserstoff Technologie-Anwenderzentrum (WTAZ) nach Bayern geholt: Pfeffenhausen wird einer von vier Standorten für das Nationale Innovations- und Technologiezentrum Wasserstoff (ITZ);
Aufbau der Wasserstofferzeugung in Bayern durch Elektrolyseure mit 150 MillionenEuro; 100 Millionen Euro für den Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur.
Gründung Landesagentur für Energie und Klimaschutz in Regensburg.
Investition in Windkraft im Einvernehmen mit Bürgerinnen und Bürgern:
regionale „Windkümmerer“ für bayerische Kommunen (seit Oktober 2020);
stehen Kommunen beratend bei der Initiierung von Windenergieprojekten bei;
finanzielle Beteiligung der Kommunen erwirkt;
Zubau Windenergieanlagen im Einklang mit Abstandsregelungen;
Reform der 10-H-Regel erreicht und somit den Bau von hunderten zusätzlicher Windräder in den kommenden Jahren ermöglicht;
100 zusätzliche Personalstellen unter anderem für die Windenergie, um Genehmigungen für bestehende und neue Projekte zu beschleunigen.
Solarenergie:
mehr Solar-Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in Bayern;
Höchstzahl von anfänglich 30 (2017) über 70 (2019) seit Ende Mai 2020 auf 200 Anlagen erhöht (bei durchschnittlich 6 MW pro Anlage, also in Summe potenziell 1.200 MW);
Erweiterung des erfolgreichen 10.000-Häuser-Programms durch PV-Speicherprogramm und Wegfall der Photovoltaik-Deckelung (Abschaffung des sogenannten 52-GW-Deckels);
Agri-PV: Ausbau der sog. „besonderen Solaranlagen“ (Agri-PV) im Rahmen der bundesweiten Innovationsausschreibungen ermöglicht und Anhebung des Volumens von 50 MW auf 150 MW erreicht;
PVSpeicherprogramm: bisher über 400.000 kW PV-Leistung und über 400.000 kWh Batteriespeicherkapazität angestoßen;
bis Ende 2023 voraussichtlich Förderung von 100.000 PV-Speicher-Systemen;
kraftvoller Ausbau der Photovoltaik aufstaatlichen Dächern um weitere Potenziale zu heben und alle 1.300 Dächer zur Solarstromgewinnung zu nutzen (125 Millionen Euro).
20 Millionen Euro für Biomasse und Geothermie, um Öl und Gas durch Erneuerbare Energien zu ersetzen und die Geothermieforschung zu stärken.
Ausbauschub für erneuerbare Energien: Im neuen Bayerischen Klimaschutzgesetz ist das überragende öffentliche Interesse für alle erneuerbare Energien festgeschrieben; dieser Vorrang ermöglicht einen substanziellen Ausbau der erneuerbaren Energien.