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Ulrike MüllerUlrike Müller
02.02.2024

EU-Vorschlag zur Aussetzung der Flächenstilllegungspflicht: FREIE WÄHLER-Fraktion fordert Eins-zu-eins-Umsetzung in Deutschland

Müller: Zustimmung der Bundesregierung wäre wichtiges Zeichen für unsere Landwirte

München. Die Demonstrationen der Lanwirte beginnen, Wirkung zu zeigen: Nachdem die EU-Kommission monatelang keinen Anlass sah, die Pflicht zur Flächenstilllegung für ein weiteres Jahr auszusetzen, hat sie den Mitgliedstaaten diese Woche den Vorschlag unterbreitet, die Pflicht zur Stilllegung von vier Prozent der betrieblichen Ackerflächen rückwirkend ab 2024 umzustellenUlrike Müller, agrarpolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, begrüßt diesen Schritt ausdrücklich: „Es ist richtig und wichtig, unseren Landwirtinnen und Landwirten mithilfe der geplanten Ausnahmeregelung mehr Spielraum bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen zu verschaffen.“

Sie fordere die Bundesregierung deshalb auf, dem Vorschlag, der am Montag im Agrarrat (Rat der europäischen Union für Landwirtschaft und Fischerei) behandelt wird, zuzustimmen und anschließend unbürokratisch sowie eins zu eins in Deutschland umzusetzen. „Die erneute Aussetzung der Flächenstilllegung sorgt für mehr Flexibilität beim Ackerbau. Das ist gerade in Zeiten, in denen unsere Landwirte mit zahlreichen Krisen konfrontiert sind, besonders wichtig“, erklärt Müller. Es sei überfällig, den Druck auf die Landwirte zu vermindern, um sicherzustellen, dass sie langfristig wirtschaftlich lebensfähig blieben. „Gerade in der aktuell angespannten Situation wäre die Zustimmung ein wichtiges Zeichen an alle Landwirte, die seit Wochen in Deutschland auf die Straße gehen.“

Stilllegungs- und Brachflächen sollen für mehr Artenvielfalt und zusätzliche Biodiversität sorgen. Gemäß den Plänen der EU-Kommission können Landwirte unter Auflagen von dieser Pflicht auch im Jahr 2024 entbunden werden. „Die Kommission ist dabei bereits über ihren Schatten gesprungen und hat unsere langjährige Forderung aufgenommen, Landwirte, die stickstoffbindende Pflanzen oder Zwischenfrüchte auf sieben Prozent ihres Ackerlandes anbauen, von der Stilllegungspflicht auszunehmen“, erläutert Müller. Diese Kulturen bringen eine Reihe von Umweltvorteilen für die Bodengesundheit mit sich, einschließlich der Verbesserung der Bodenbiodiversität sowie des Nährstoffrückhalts. „Der jetzt vorgelegte Vorschlag ist ein guter Kompromiss aus notwendigen Erleichterungen für die Landwirte und hinreichendem Schutz der Biodiversität und Artenvielfalt.“


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