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Prof. Dr. Michael PiazoloProf. Dr. Michael Piazolo
17.10.2017

FREIE WÄHLER fordern Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes

Piazolo: Interessen von Lehrbeauftragten angemessen berücksichtigen

München. Die Zahl der Lehrbeauftragten an bayerischen Hochschulen ist über die vergangenen Jahre kontinuierlich gestiegen – ebenso wie ihre Bedeutung für die wissenschaftliche Arbeit. „Lehrbeauftragte stellen folglich mit ihrer Arbeitsleistung nicht, wie eigentlich vorgesehen, nur eine Ergänzung zum Lehrbetrieb dar, sondern tragen durch ihre Expertise und ihr Engagement wesentlich zur akademischen Lehre bei“, stellt Prof. Dr. Michael Piazolo, Vorsitzender des Landtagswissenschaftsausschusses, fest. Dennoch seien die Lehrbeauftragten in Bezug auf die Repräsentation und die Mitbestimmung an den Hochschulen gegenüber anderen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen benachteiligt.

„Die Lehrbeauftragten sind zwar nach dem Bayerischen Hochschulgesetz Mitglieder der Hochschule, haben aber keinerlei Möglichkeiten der Mitgestaltung, da eine Vertretung in den zentralen Hochschulgremien fehlt. Auch eine Interessenvertretung durch den Personalrat ist aufgrund des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses eigener Art nicht möglich“, erklärt Piazolo.

Mit der Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes wollen die FREIEN WÄHLER erreichen, dass die Interessen der Lehrbeauftragten künftig angemessen berücksichtigt werden.

Hinweis: Den entsprechenden Gesetzentwurf der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion finden Sie unten links unter "Weitere Informationen".


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