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Hubert AiwangerHubert Aiwanger
Joachim HanischJoachim Hanisch
12.07.2018

FREIE WÄHLER fordern: Damoklesschwert der „Strebs“ abwenden

Aiwanger: Keine weitere Abrechnung älterer Straßen als Ersterschließung

München. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion fordert, dass Anlieger von Straßen, deren technische Herstellung vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde, von der Erhebung der Straßenerschließungsbeiträge (Strebs) befreit werden. Um das rasch zu ermöglichen, haben die FREIEN WÄHLER die Staatsregierung am Donnerstag in der Sitzung des Landtags mit einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass mit Wirkung zum 1. Januar 2018 die entsprechende Vorschrift des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Kraft gesetzt wird.  Für damit verbundene Beitragsausfälle sollen die Kommunen in vollem Umfang entschädigt werden.

„Es ist nicht vermittelbar, dass hunderttausende Straßenanlieger fürchten müssen, für die Zahlung der sogenannten Ersterschließung von Straßen herangezogen zu werden, die bereits vor mehreren Jahrzehnten gebaut wurden – nur weil diese offiziell noch nicht fertiggestellt sind“, so der Fraktionsvorsitzende Hubert Aiwanger. Joachim Hanisch, kommunalpolitischer Fraktionssprecher, dazu: „Diese Regelung muss weg. Sie würde in den nächsten Jahren jede Menge politischen und juristischen Ärger verursachen, weil Gemeinden nach dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge dazu angehalten sein werden, die wegbrechenden Einnahmemöglichkeiten über die Strebs wettzumachen.“

Problem sei die derzeitige Regelung im KAG: Demnach können keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Straße mindestens 25 Jahre vergangen sind. Diese Regelung trete jedoch erst am 1. April 2021 in Kraft, so Hanisch. „Das wollen wir vorverlegen auf den 1. Januar 2018. Um in der Zwischenzeit Rechtssicherheit herzustellen, soll die Staatsregierung den Kommunen umgehend Vollzugshinweise geben, wonach bis zum 1. April 2021 nur Straßen in einem besonders schlechten Zustand saniert werden müssen.

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER finden Sie unten links, unter "Weitere Dokumente".

 


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