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Susann EndersSusann Enders
Gerald PittnerGerald Pittner
13.02.2019

FREIE WÄHLER fordern Ende der Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten

Pittner: Betriebliche Altersversorgung als verlässliche Säule der Alterssicherung stärken

München. Seit 2004 müssen die Bezieherinnen und Bezieher von Betriebsrenten mitunter volle Krankenkassenbeiträge bezahlen – und das, obwohl sie bereits während der Ansparphase belastet wurden. „Das ist eine Ungerechtigkeit, die schon lange hätte beseitigt werden müssen“, findet der finanzpolitische Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagfraktion Gerald Pittner. Seine Fraktion begrüßt deswegen den Entschließungsantrag der Staatsregierung, die Verbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu ändern. Gleichzeitig fordert die Fraktion die Staatsregierung gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner auf, sich auf Bundesebene für ein Ende der Doppelverbeitragung einzusetzen.
 
Die Doppelverbeitragung zählt zu den großen Hemmnissen bei der betrieblichen Altersvorsorge als zweiter Säule der Alterssicherung“, erklärt Susann Enders, sozialpolitische Fraktionssprecherin. Bislang gilt: Nur Betriebsrenten bis zu einer Höhe von 152,25 Euro sind beitragsfrei. Ist diese Freigrenze überschritten, werden auf die gesamte Auszahlungssumme Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag fällig. Die betriebliche Altersvorsorge müsse deshalb attraktiver werden. „Die Betriebsrente ist ein wichtiger Baustein, um Altersarmut zu verhindern“, so Enders.
 
Die FREIEN WÄHLER plädieren dafür, dass die Finanzierung der Krankenkassenbeiträge künftig über eine Erhöhung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds erfolgt. Vor dem Hintergrund der aktuell guten Finanzlage der öffentlichen Kassen, der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Bedeutung privater Altersvorsorge müssten Bürgerinnen und Bürger hier bestmöglich unterstützt werden, so Pittner. Die Bundesregierung müsse rasch zu einem für alle Beteiligten zufriedenstellenden Ergebnis kommen, betont Pittner. „Alles andere untergräbt fortlaufend das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Politik und damit in die kapitalgedeckte betriebliche und private Vorsorge insgesamt.“


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