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Prof. Dr. Michael PiazoloProf. Dr. Michael Piazolo
25.04.2024

FREIE WÄHLER-Fraktion fordert echte BAföG-Reform

Piazolo: Freibeträge und Fördersätze deutlich erhöhen, Wohnpauschalen an örtliches Mietniveau anpassen

München. Die FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag fordern eine spürbare Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Im Rahmen eines einschlägigen Bundesratsverfahrens soll sich die Staatsregierung für ein Maßnahmenbündel einsetzen, das den Kreis der potenziellen BAföG-Empfänger deutlich erweitert, heißt es in einem Dringlichkeitsantrag zum Plenum am Donnerstag. 

„Wir fordern unter anderem eine weitere Anhebung der Freibeträge, eine Anhebung der Bedarfssätze mindestens auf Bürgergeld-Niveau sowie eine Anpassung der Wohnpauschale im BAföG an die unterschiedlichen örtlichen Mietniveaus“, so der Wissenschaftsausschussvorsitzende und hochschulpolitische Fraktionssprecher Prof. Dr. Michael Piazolo. Seine Fraktion setze sich darüber hinaus für eine Regelanpassung ein, die Freibeträge, Bedarfssätze und Sozialpauschalen automatisch an die tatsächliche Entwicklung der Einkommen und Preise anpasse, so der Münchner Abgeordnete weiter.

„Vor 30 Jahren waren noch mehr als 30 Prozent der Studierenden BAföG-Empfänger“, rechnet Piazolo vor. Inzwischen sei diese Quote auf zwölf Prozent gesunken. Die derzeit vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierte zaghafte Reform werde an dieser Situation voraussichtlich nichts ändern. „Eine im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehene Senkung der Freibeiträge um nur fünf Prozent wird mehr oder weniger ins Leere laufen“, moniert der Abgeordnete, „denn sie hinkt der Inflation ebenso hinterher wie den derzeit erzielten, deutlich höheren Tarifabschlüssen“.

Da nicht zu erwarten sei, dass noch vor oder schon kurz nach der kommenden Bundestagswahl im Jahr 2025 eine weitere BAföG-Reform zustande komme, müsse eine Anhebung der Freibeträge sofort angegangen werden, unterstreicht Piazolo. „Der Satz für den Grundbedarf ist deutlich zu erhöhen, denn gerade die Anhebung des Bürgergeldes zum Januar 2024 hat die Schieflage zwischen Bürgergeldempfängern und Studierenden noch weiter verschärft. Während der Regelbedarf beim Bürgergeld für einen Erwachsenen bei 563 Euro liegt, sind es bei den Studierenden lediglich 452 Euro – die Höhe dieses Abstands ist nicht zu rechtfertigen.“ Angesichts der gravierenden Unterschiede im Mietniveau in Deutschland sei außerdem eine regionale Staffelung des Mietkostenzuschusses überfällig, so Piazolo.

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie HIER.


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