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Wolfgang HauberWolfgang Hauber
24.02.2021

FREIE WÄHLER-Fraktion setzt Entschärfung des Polizeiaufgabengesetzes durch

Hauber: Ziel aus Oppositionszeiten in Regierungsverantwortung erreicht!

Wolfgang Hauber, innenpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften:

„Wir FREIE WÄHLER im Bayerischen Landtag haben ein weiteres Versprechen aus Oppositionszeiten eingelöst: Die Ergebnisse der von der Staatsregierung eingesetzten unabhängigen Expertenkommission zur Begleitung des neuen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) wurden ausführlich evaluiert und ihre Empfehlungen unverändert umgesetzt. Zudem haben wir an zahlreichen Stellen im PAG Richtervorbehalte explizit festschreiben lassen und den Anwendungsbereich des Begriffs der ‚drohenden Gefahr‘ deutlich eingeschränkt. Zur klaren Abgrenzung haben wir dafür Sorge getragen, dass die Befugnisse auf Grundlage ‚drohender Gefahr‘ und ‚konkreter Gefahr‘ gesondert und explizit definiert wurden. Wichtig ist unserer Fraktion vor allem, dass durch die deutliche Unterscheidung der beiden Termini der klassische Gefahrenausdruck einer ‚konkreten Gefahr‘ weiterhin vorrangig Anwendung finden soll. Diese Nachbesserungen tragen nicht nur den aus der ersten und zweiten Novelle der damals allein regierenden CSU entstandenen Bedenken Rechnung, sondern schaffen auch Klarheit für unsere Polizei. Denn für sie sind klare Definitionskriterien in der Praxis unerlässlich. Die FREIEN WÄHLER haben sich bereits im Jahr 2018 als Oppositionsfraktion für eine Entschärfung des Polizeiaufgabengesetzes stark gemacht. Daher freuen wir uns sehr, dass wir dieses Ziel nun in Regierungsverantwortung durchgesetzt und auf Grundlage einer fundierten Expertenempfehlung deutlich nachgebessert haben.“


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