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Susann EndersSusann Enders
Gabi SchmidtGabi Schmidt
19.07.2023

FREIE WÄHLER-Fraktion zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes

Enders stellt fest, dass sich die FREIE WÄHLER-Fraktion mit ihrer langjährigen Forderung nach Einrichtung einer Landeselternvertretung endlich durchsetzen konnte.

 

Schmidt fordert mehr Mitsprache für Erziehungsberechtigte.

Statements von Gabi Schmidt, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Kinder, sowie der familienpolitischen Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Susann Enders zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBig).

Schmidt:

„Die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes ist eine langjährige Forderung der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. Sie hat das Ziel, eine demokratisch legitimierte und staatlich anerkannte Landeselternvertretung für Eltern mit Kindern in einer Kindertagesbetreuung zu installieren – unabhängig vom Träger oder der Organisationsform der Einrichtung. Schließlich sollen alle Kinder im Freistaat gleiche Startbedingungen ins Leben haben. Doch gerade Kinder aus sozial schwächeren Verhältnissen oder mit Migrationshintergrund bedürfen einer qualitativ hochwertigen und umfassenden Betreuung. Diese zu gewährleisten gelingt aber nur in engem Austausch mit den wichtigsten Bezugspersonen der Kinder: ihren Eltern. Im Sinne der Chancengerechtigkeit halten wir die dauerhafte Einrichtung einer Landeselternvertretung für zwingend, um Erziehungsberechtigten sowie Erzieherinnen und Erziehern eine starke Mitsprache bei grundlegenden Entscheidungen über die Betreuungssituation im Freistaat zu ermöglichen. Dabei konnten wir mittels Änderungsantrags durchsetzen, dass die 15 Mitglieder des Landeselternbeirates nicht für eine gesamte Wahlperiode, sondern für zwei Jahre ernannt werden. So können Eltern mitentscheiden, die sich aktuell mit der Kinderbetreuung auseinandersetzen und deren Kinder nicht bereits länger dem Kita-Alter entwachsen sind.“

Enders:

„Mit der Novelle des BayKiBiG schaffen wir die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung eines Landeselternbeirates.  Es freut mich, dass mit der Einrichtung dieses Gremiums eine Forderung unserer Fraktion rechtzeitig zum Ende der Legislaturperiode erfüllt werden konnte. Dabei haben wir durchgesetzt, dass das Gesetz nach zweieinhalb Jahren evaluiert wird. Der Landeselternbeirat kann dem Staatsministerium konkrete Vorschläge unterbreiten, um die Kinderbetreuung im Freistaat bürgernah und praxistauglich weiterzuentwickeln. Sowohl Eltern von Kindern in kommunalen Einrichtungen als auch in freier Trägerschaft können in das ehrenamtliche Gremium berufen werden. Sie werden von einschlägigen Verbänden vorgeschlagen. Mit Blick auf die erheblichen Unterschiede der Betreuungsangebote und eine stetig steigende Zahl an förderfähigen Einrichtungen wollen wir die Beteiligungsmöglichkeiten für Eltern ausbauen. Die Kommunikation mit den Eltern auf Landesebene soll verbindlicher gestaltet werden, um so die Betreuungssituation in Bayern weiter zu optimieren. Mitglieder des Landeselternbeirates sollen die Angebotsvielfalt in Stadt und Land repräsentieren. Denn hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten: Krippe, Kindergarten, Haus für Kinder, Hort, Tagespflege sowie integrative Einrichtungen bieten eine Fülle von Lösungen für die Betreuung.“


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