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Susann EndersSusann Enders
23.03.2020

FREIE WÄHLER unterstützen Gesetzentwurf der Staatsregierung im Kampf gegen Corona

Enders: Bayerisches Infektionsschutzgesetz wird Leben retten!

München. Derzeit kennt die Corona-Kurve nur eine Richtung: nach oben. Doch bei einer weiter exponentiellen Zunahme an Infizierten werden Schutzbekleidung und Personal knapp und unser Gesundheitssystem kommt an seine Belastungsgrenze. Deshalb will der Freistaat mit einem Bayerischen Infektionsschutzgesetz eine Rechtsgrundlage dafür schaffen, die Verfügbarkeit von notwendigem medizinischem Material und Geräten, aber auch von ausreichend Personal zur Bewältigung der Notlage sicherzustellen. So soll die Handlungsfähigkeit des Staates im medizinischen Notstand gewährleistet bleiben.
 
Dieses Gesetz wird viele Leben retten“, betonte die gesundheitspolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Susann Enders am Montag im Gesundheitsausschuss. „Es ermöglicht der Staatsregierung ein schnelles Eingreifen, falls die Umstände dies erforderlich machen sollten“, so die gelernte OP-Schwester weiter. Deshalb unterstütze ihre Fraktion den Gesetzentwurf, der am Mittwoch im Plenum verabschiedet werden soll, vollumfänglich. „Uns FREIEN WÄHLERN ist wichtig, dass der Staat handlungsfähig bleibt, falls sich die Corona-Krise weiter zuspitzt“, sagte Enders.
 
Voraussetzung dafür ist laut Gesetz die Ausrufung eines Gesundheitsnotstands durch die Staatsregierung. Dieser ist gegeben, wenn eine übertragbare Krankheit in der bayerischen Bevölkerung so zahlreich auftritt, dass die Versorgungssicherheit des öffentlichen Gesundheitswesens erheblich gefährdet ist. „In diesem Ernstfall kann der Freistaat bei jedermann medizinisches, pflegerisches oder sanitäres Material beschlagnahmen“, so Enders. Zudem könne für Produkte wie Schutzmasken oder Desinfektionsmittel ein Verkaufsverbot an Dritte erlassen werden. Der Staat könne dieses Material dann an Einrichtungen weitergeben, die es wirklich brauchen – und gleichzeitig Preistreiberei verhindern.
 
Zudem sieht das Infektionsschutzgesetz eine Meldepflicht für private Bestände dringend benötigten Materials vor. Es soll den Freistaat in die Lage versetzen, Betriebe, die dazu in der Lage sind, zur Herstellung sanitärer Produkte zu verpflichten. Außerdem kann der Freistaat bei Hilfsorganisationen und Ärzteverbänden Kontaktdaten geeigneter Personen anfordern, um die medizinische und pflegerische Versorgung sicherzustellen.
 
Dieses Gesetz dient einzig und allein einem Ziel: dem Schutz der Bevölkerung. Wir wollen die Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahmen regelmäßig überprüfen und das Gesetz nur soweit anwenden, wie dies zur Bewältigung der Krise nötig ist“, betonte Enders. Wichtig sei nun, dass alle Fraktionen dem Gesetz am Mittwoch im Plenum zustimmten. „Sonst verlieren wir im Kampf gegen das Coronavirus wertvolle Zeit. Zeit, die Menschenleben kosten wird.“
 
Hinweis: Den Gesetzentwurf der Staatsregierung finden Sie HIER.


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