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Hubert AiwangerHubert Aiwanger
08.12.2017

FREIE WÄHLER zu Straßenausbaubeiträgen: „Kann-Regelung“ wird allgemein abgelehnt

Aiwanger: Abschaffung der einzig richtige Weg!

München. Die FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag sind davon überzeugt, dass die Abschaffung der heftig umstrittenen Straßenausbaubeiträge in Bayern der einzig richtige Weg ist. Fraktionsvorsitzender Hubert Aiwanger: „Ein ‚Weiter-so‘ ist nicht mehr möglich, nachdem auch die CSU mittlerweile Korrekturbedarf eingeräumt hat.Allerdings ist der Vorschlag der CSU, von der jetzigen ‚Soll-Regelung‘ zur ‚Kann-Regelung‘ zu wechseln, völlig unpraktikabel. Die CSU selbst hat die ‚Kann-Regelung‘ in einem Positionspapier* von 2016 klar abgelehnt – wie jetzt auch der Bayerische Städtetag.“

Aiwangerbedauert, dass die CSU aus reiner Parteitaktik den sinnvollen Vorschlag der FREIEN WÄHLER zur Abschaffung der „Strabs“ ablehnt und damit weiter Unfrieden in den Gemeinden produziert – anstatt das Thema wie bei der Abschaffung der Studiengebühren oder des G8 abzuräumen. Aiwanger: „Deshalb werden wir FREIE WÄHLER wieder den Weg des Volksbegehrens gehen, um die CSU zur Vernunft zu zwingen. Höchste Zeit, dass diese Bremser-Partei endlich die absolute Mehrheit verliert, um sinnvollen Entscheidungen nicht ständig im Wege zu stehen und jahrelang verzögern zu können.“

Die jetzige Rechtslage in Bayern aufgrund des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sieht vor, dass Gemeinden von den Anliegern Beiträge für den Straßenausbau erheben „sollen“ – was sich in der Rechtspraxis jedoch längst zu einem „Müssen“ entwickelt hat. Die Anlieger werden hier oftmals mit Beiträgen von mehreren Zehntausend Euro belastet, was zu vielen Ungerechtigkeiten, Rechtsstreitigkeiten und zuletzt auch Bürgerprotesten führt.

*Aus dem Positionspapier der CSU-Fraktion zur „Kann-Regelung“ vom Februar 2016:

„Eine ‚Kann‘-Regelung würde den Kommunen nur eine ‚Schein-Freiheit‘ geben, weil aufgrund der Reihenfolge der Einnahmequellen in Art. 62 Abs. 2 Gemeindeordnung (Entgelte für erbrachte Leistungen vor Steuermitteln) die meisten Gemeinden weiterhin zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verpflichtet wären. Diese Erfahrung haben nach Auskunft des StMI auch diejenigen Bundesländer gemacht, die eine Kann-Regelung haben. Dort haben die Gerichte die mit der Änderung des KAG beabsichtigte größere Entscheidungsfreiheit für die Kommunen zeitnah wieder eingeschränkt. Eine Kann-Regelung dürfte daneben denjenigen Gemeinden, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf die Straßenausbaubeiträge angewiesen sind, die Beitragserhebung erschweren, wenn finanziell besser gestellte Nachbargemeinden darauf verzichten.“


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