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Das Foto zeigt MdL Peter Meyer, Ralf Simon und MdL Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer (von links).
Peter MeyerPeter Meyer
28.01.2014

Treffen mit Landesbeauftragten für Datenschutz und JVB

Die Mitglieder des Arbeitskreises „Demokratie und Bildung“ der FREIEN WÄHLER haben sich in dieser Woche mit dem Vorsitzenden des Landesverbands der Bayerischen Justizvollzugsbediensteten e.V., Ralf Simon getroffen. Schwerpunkt des Gesprächs war die Stellensituation und das Gesundheitsmanagement im Justizvollzug. Peter Meyer, Vizepräsident des Bayerischen Landtags und Sprecher für Fragen des Öffentlichen Dienstes der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion: „Die geforderten 200 Stellen für den Justizvollzug sind eine sehr moderate Forderung angesichts der eigentlich benötigten Stellen. Wichtig ist, dass die versprochenen Stellen dann aber auch für den allgemeinen Vollzugsdienst und nicht für die Schaffung neuer Dienstposten bestimmt sind. Denn die Beamten müssen in diesem Bereich endlich entlastet werden damit die dort angesammelten Überstunden abgebaut werden können. Die FREIEN WÄHLER werden die Justizvollzugsbeamten in den anstehenden Haushaltsberatungen auf jeden Fall unterstützen.“   

Im Anschluss empfingen die Abgeordneten den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri. Neben den datenschutzrelevanten Vereinbarungen des Koalitionsvertrags auf Bundesebene ging es unter anderem auch um den Datenschutz an Schulen, die NSA-Affäre und die sogenannten Beinahetreffer. Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und datenschutzpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, hierzu: „Die von Justizminister Prof. Dr. Bausback geforderte Regelung zur Nutzung sogenannte Beinahetreffer bei Massen-Gentests ist angesichts der Anzahl potentiell Betroffenen durchaus kritisch zu sehen. Außerdem verstärkt sie die ohnehin bestehende Interessenkollision bei den Betroffenen. Einerseits sind die Massengentests nach § 81 h StPO freiwillig. Gleichzeitig macht man sich aber verdächtig, wenn man nicht hingeht. Geht man hin, dann entlastet man zwar sich selbst, kann dadurch aber Verwandten belasten. Ich halte es zumindest für diskussionswürdig, ob ein derartiger Einzelfall, zu dem der BGH damals die Entscheidung traf, eine gesetzliche Regelung notwendig macht. Auf keinen Fall darf das bewährte Instrument des § 81 h StPO Schaden nehmen.“ 


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