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Johann HäuslerJohann Häusler
Dr. Leopold HerzDr. Leopold Herz
14.02.2023

Auf Initiative der FREIE WÄHLER-Fraktion: Gebühren für Fleischhygieneuntersuchungen werden vereinheitlicht

Herz: Wichtiger Schritt zur Entlastung kleiner Schlachthöfe

Dr. Leopold Herz, agrarpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion sowie Vorsitzender im Landwirtschaftsausschuss des Landtags, und Johann Häusler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie Initiator des Schlachthofkonzepts der FREIE WÄHLER-Fraktion, zum heutigen Beschluss des Kabinetts über die Vereinheitlichung der Fleischhygienegebühren:

Herz:

Viele kleinere Schlachthöfe in Bayern kämpfen um ihre Existenz – auch wegen der hohen Kosten für die Überwachung der Fleischhygiene. Das Problem dabei: Die Gebühren schlagen wegen des vergleichsweise hohen Kontrollaufwands in kleineren Schlachtbetrieben deutlich stärker zu Buche als in großen Schlachtereien. Zudem waren die Landkreise bislang gezwungen, kostendeckende Gebühren zu erheben – und das ging vor allem zulasten strukturschwächerer Regionen. Unser Ziel als FREIE WÄHLER-Fraktion war deshalb, bayernweit faire Rahmenbedingungen zu schaffen, um insbesondere kleinere Schlachtbetriebe finanziell nicht weiter zu benachteiligen und stattdessen wieder konkurrenzfähig zu machen. Unserem Vorschlag folgend hat das Kabinett heute beschlossen, die pro geschlachtetem Tier anfallenden Gebühren für die amtliche Überwachung zu verringern und zu vereinheitlichen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung kleiner Schlachthöfe – und ein großer Erfolg unserer Fraktion.“

Häusler:

Kleinere Schlachthöfe erfüllen eine wichtige Funktion bei der Daseinsvorsorge: Sie stellen sicher, dass der regionale Fleischbedarf im Zusammenwirken mit den örtlichen Metzgern gedeckt werden kann – ohne lange Transportwege und mit Wertschöpfung vor Ort. Ihnen angemessene Rahmenbedingungen zu bieten und ihre Benachteiligung gegenüber großen Betrieben – vor allem solche im Niedriglohn-Ausland – zu beenden, war uns deshalb ein besonderes Anliegen. Das ist uns nun gelungen: Von den geplanten Verbesserungen durch die Gebührensenkung werden bayernweit bis zu 1.500 kleinere Schlachtbetriebe profitieren – das entspricht etwa 95 Prozent aller Schlachtbetriebe im Freistaat. Zudem sorgen wir mit der geplanten Gesetzesänderung dafür, dass die Kommunen für ihre entgangenen Einnahmen entschädigt werden. Das ist auch ein kräftiger Schub für den gesamten ländlichen Raum.“


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