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Tobias GotthardtTobias Gotthardt
08.06.2021

FREIE WÄHLER-Fraktion setzt sich für Erwachsenenbildung in Bayern ein

Gotthardt: Einnahmeausfälle abfedern – Planungssicherheit stärken

Tobias Gotthardt, bildungspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion sowie stellvertretender Vorsitzender im Landtagsbildungsausschuss, zur Ersten Lesung des interfraktionellen Gesetzesentwurfs zur „Änderung des Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes zur Bewältigung der Coronapandemie:

Bayern ist und bleibt Erwachsenenbildungsland. Viele Bildungseinrichtungen im Freistaat wurden – wie zahllose andere Bereiche auch – hart von der Corona-Pandemie getroffen. Bereits seit März 2020 können die Volkshochschulen sowie die freien Träger in Bayern nur noch eingeschränkt Kurse anbieten oder waren teils gar gezwungen, diese ganz auszusetzen. Um die vielfältige Bildungslandschaft Bayerns zu bewahren und langfristig Abstriche beim Kursangebot zu verhindern, wollen wir mit der Änderung des Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes Einnahmeausfälle abfedern und Planungssicherheit für die Bildungseinrichtungen schaffen. Denn die beruflichen, sprachlichen, gesundheitlichen, politischen, kulturellen und ehrenamtsbezogenen Bildungsangebote sind unverzichtbarer Bestandteil einer breiten und für alle Menschen niederschwellig zugänglichen bayerischen Bildungs- und Kulturlandschaft.

Aufgrund des unterschiedlichen Digitalisierungsgrades der Einrichtungen, der ungleichen Akzeptanz von Onlineangeboten, den fallabhängigen Ausnahmeregelungen sowie der unterschiedlichen Möglichkeiten vor Ort, Hygienevorgaben zu erfüllen, würde die Förderung anhand des im Gesetzes vorgesehenen Bezugsjahres zu größeren Ungerechtigkeiten führen. Als Bemessungsgrundlage für finanzielle Unterstützungen im Jahr 2022 greifen wir daher abermals auf das Bezugsjahr 2019 zurück – und nicht auf das Pandemiejahr 2020. Damit wollen wir gewährleisten, dass jeder Träger die Förderung erhält, die er auch wirklich benötigt. Ziel muss sein, in ganz Bayern dauerhaft eine gut erreichbare, strukturstarke, verlässliche und flexible Bildungslandschaft zu sichern. Dafür leistet der vorliegende Gesetzentwurf einen wesentlichen Beitrag.“

Hinweis: Den erwähnten Gesetzentwurf finden Sie HIER.

 


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