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Peter MeyerPeter Meyer
03.07.2017

FREIE WÄHLER zur Klage der Landtags-Grünen gegen novellierte Politiker-Altersversorgung

Meyer: Verfassungswidrigkeit der Neuregelung nicht erkennbar

München.  Zur heute von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen eingereichten Verfassungsklage gegen die Neuregelung der Politiker-Altersversorgung äußert sich Peter Meyer, Vizepräsident des Bayerischen Landtags und Mitglied des Verfassungsausschusses: „Wir FREIEN WÄHLER können eine Verfassungswidrigkeit der Neuregelung nicht erkennen. Der Erlass gesetzlicher Regelungen, die uns als Abgeordnete selbst betreffen, führt zwar verständlicherweise zu einem gewissen Unbehagen. Es ist aber nun einmal Aufgabe des Parlaments, auch solche Angelegenheiten selbst zu klären.“  

Um den Landtag in Fragen der Altersversorgung unabhängig beraten zu können, sei eigens eine Abgeordnetenrechtskommission eingerichtet worden, so Meyer weiter. Diese bestehe aus erfahrenen und unabhängigen Mitgliedern – darunter auch ein ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts. Die Neuregelung eigne sich ohnehin nicht zur Diskussion über angeblich üppige Pensionen oder anderen Privilegien. Es würden lediglich Einzelfälle berücksichtigt und so Ungleichbehandlungen verhindert. Meyer erläutert: „Bei Beibehaltung der bisherigen Regelung würde ein Abgeordneter, der neun Jahre im kommunalen Dienst stand und anschließend neun Jahre lang Mitglied des Parlaments war, keine gesonderte Altersversorgung erhalten – und das trotz achtzehn Jahren harter Arbeit in politischer Verantwortung. Solche Ungerechtigkeiten werden mit der neuen Regelung verhindert.“  

Es gehe daher nicht um die Einführung einer völlig neuen oder gar unangemessen hohen Versorgung, sondern um die Schließung einer Regelungslücke. Auch werde kein „neues System“ der Altersversorgung geschaffen. „Die Abgeordnetenrechtskommission war im Vorfeld mit dem Entwurf befasst und sah bezüglich der verabschiedeten Neuregelung der Altersbezüge keine Bedenken. Im Gegenteil: sie erkannte darin den Versuch, eine Versorgungslücke zu schließen und persönliche  Härten  zu  vermeiden. Aus Sicht der FREIEN WÄHLER besteht daher kein Grund, an der Neuregelung zu zweifeln. Die Klage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen lehnen wir ab“, erklärt Meyer.


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