Pressemitteilungen
Wolfgang HauberWolfgang Hauber
04.07.2023

Untersuchungsausschuss „NSU II“

Ergebnis und gemeinsame Bilanz der Regierungsfraktionen mit dem Ausschussmitglied Wolfgang Hauber, MdL (FREIE WÄHLER) und dem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Holger Dremel, MdL (CSU)

Fazit

Insgesamt konnte der Untersuchungsausschuss - trotz der Beiziehung von über 12.000 Akten und zahlreicher Zeugenvernehmungen - kaum neue Erkenntnisse gewinnen. Dieser Umstand ändert nichts daran, dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses ein wichtiges Zeichen darstellt. Aus Respekt vor den Opfern und ihren Hinterbliebenen wurde nochmals alles versucht, um offene Fragen zu klären und den NSU-Komplex möglichst vollständig aufzuklären.

Die Arbeit des Untersuchungsausschusses wurde dabei weder durch Datenlöschungen noch durch die Aussonderung von Akten beeinträchtigt. Die Beweisaufnahme hat gezeigt, dass insgesamt auf die gute Arbeit der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden vertraut werden kann.

 

Gab es ein NSU-Unterstützernetzwerk in Bayern?

Sowohl auf Bundes-, als auch auf Landesebene wurde durch die Ermittlungsbehördenin sämtliche Richtungen ermittelt, um den NSU-Komplex so weit wie irgend möglich aufzuklären. Dennoch ließen sich keine Beweise für ein bayerisches Unterstützernetzwerkdes NSU-Kerntrios finden. Dies deckt sich mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses. Es kann weder ausgeschlossen noch belegt werden, dass es ein NSU-Unterstützernetzwerk in Bayern gab.

 

Der Versand der Bekenner-DVD des NSU

Im Verlauf der Beweisaufnahme ließen sich keine gesicherten Erkenntnisse zu der Frage gewinnen, ob ein Exemplar der Bekenner-DVD des NSU-Kerntrios durch eine bislang unbekannte Person bei den „Nürnberger Nachrichten“ abgegebenwurde.

 

Das „Taschenlampenattentat“ am 23.06.1999 in Nürnberg

Die Deliktseinordnung als fahrlässige Körperverletzung im Jahr 1999 durch die Staatsanwaltschaft hatte keine negativen Auswirkungen auf die Ermittlungstiefe. Das Bayerische Landeskriminalamt ermittelte umfassend aufgrund eines Verbrechenstatbestandes. Aus damaliger Sicht blieben keine Ermittlungsansätze offen.Eine Zuordnung der Tat zum NSU-Kerntrio war damals schlicht nicht möglich.

Die verwendete Sprengvorrichtung in der Taschenlampe konnte dem NSU-Kerntrio (auch später) nicht mittels eines Tatmittelvergleichs zugeordnet werden. Sie stimmte weder mit den Garagenfunden noch den übrigen Sprengvorrichtungen des NSU-Kerntrios überein.


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