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Nikolaus KrausNikolaus Kraus
08.08.2017

Wolfsrudel im Bayerischen Wald – FREIE WÄHLER fordern konsequentes Handeln

Kraus: Dritte Stufe des Wolf-Managementplans endlich umsetzen

München. Der Wolf ist zurück im Freistaat: Im Bayerischen Wald konnte nun das erste Wolfsrudel seit 150 Jahren nachgewiesen werden. Für Experten ist das keine Überraschung. So hatten die FREIEN WÄHLER schon im Januar dieses Jahres auf die Brisanz einer möglichen Rückkehr des Wolfes hingewiesen und rechtzeitig notwendige Maßnahmen gefordert. Hierzu gehören die Ausgestaltung der dritten Stufe des Managementplans und die Aufstockung des Präventionsfonds. „Jetzt – im August – gibt es das erste Wolfsrudel in Bayern und von der Staatsregierung wurde noch keines der damals angesprochenen Probleme angegangen“, stellt Nikolaus Kraus, Mitglied des Umweltausschuss des Bayerischen Landtags, fest und fährt fort: „Durch die vielen Fachgespräche und Vor-Ort-Termine sind wir FREIE WÄHLER nahe an den Tierhaltern und wissen um die Bedrohung der Weidetierhaltung.

Vielerorts sei ein effektiver Schutz vor dem Wolf nicht realisierbar, da etwa das Gelände zu unwegsam sei. „Häufig sind die Schäfer froh, wenn sie überhaupt einen Zaun aufstellen können. Zudem geht es auch um rechtliche Fragen, die jetzt schleunigst geklärt werden müssen“, erklärt Kraus. Konkret handele es sich hierbei um die Definition des Grundschutzes, den ein Tierhalter gewährleisten muss, um einen finanziellen Ausgleich zu erhalten oder auch um die Frage, wer bei wolfsbedingten Herdenausbrüchen haften muss. Antworten habe es vonseiten des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums bisher keine gegeben.

Die Weidetierhaltung habe eine große naturschutzfachliche Bedeutung: Auf den extensiv bewirtschafteten Flächen werde ein riesiger Beitrag zum Vertragsnaturschutz geleistet. „Ein möglicher Verlust dieser Flächen wird sich langfristig auch negativ auf das Landschaftsbild und den Tourismus auswirken. Das muss den Befürwortern des Wolfes klar sein“, sagt Kraus.

Hinweis: Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag finden Sie unten links unter "Weitere Informationen".


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