Antrag im Kampf gegen Rechts: FREIE WÄHLER-Fraktion will Sicherheitsbehörden noch stärker unterstützen
Hauber: Extremistische Musikszene wirksam überwachen und zerschlagen
München. Seit geraumer Zeit erfährt der Rechtsextremismus in Deutschland verstärkt Zulauf. Oftmals beginnt alles unscheinbar – beispielsweise über gekaperte Demonstrationen oder Musikevents. Mit diesen nach außen harmlos wirkenden Veranstaltungen umgarnen Rechtsextremisten jedoch junge Menschen. „Um diese arglistigen rechten Demagogen weiter einzuschränken, setzt sich die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion dafür ein, die bayerischen Sicherheitsbehörden im Kampf gegen die rechtsextremistische Musikszene noch besser zu unterstützen“, erläutert Wolfgang Hauber, innenpolitischer Fraktionssprecher, den Hintergrund eines Antrags heute im Landtagsinnenausschuss.
„Denn gerade Musikveranstaltungen sind besonders geeignet, Jugendliche an die rechtsextremistische Szene heranzuführen und den Zusammenhalt innerhalb der Szene zu fördern. Sie dienen der Rekrutierung neuer Mitglieder und der Vernetzung“, so Hauber weiter. Daher müssten alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um diesen Entwicklungen entgegenzutreten und junge Menschen nicht in eine solche Falle laufen zu lassen. „Rechtlich sind wir hier gut aufgestellt und haben bereits ausreichend Möglichkeiten an der Hand – etwa um den Verkauf verbotener oder indizierter Tonträger und Merchandising-Artikel sowie das Spielen verbotener Lieder während Musikveranstaltungen am Ort des Geschehens zu unterbinden“, erläutert Hauber.
„Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz und die Polizei arbeiten hier bereits eng und vertrauensvoll zusammen“, ist auch Joachim Hanisch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und ebenfalls Mitglied des Innenausschusses, optimistisch: So könnten geplante rechtsextremistische Musikveranstaltungen frühzeitig erkannt und lageangepasst geeignete Maßnahmen ergriffen werden. „Nur so verhindern wir die Verbreitung aggressiver, fremdenfeindlicher, antisemitischer und antidemokratischer Gesinnung – schließlich ist der Schutz von Freiheit und Demokratie unser oberstes Gebot“, erklärt Hanisch.
Hinweis: Den erwähnten Antrag finden Sie HIER.