Fachgespräch zum Bundesteilhabegesetz: FREIE WÄHLER sehen Kabinettsentwurf kritisch
Schmidt: Wahl- und Wunschfreiheit der Menschen mit Behinderung müssen bewahrt werden
München. „Das Bundesteilhabegesetz in seiner jetzigen Form sehen wir FREIE WÄHLER äußerst kritisch und lehnen es daher ab“, erklärt <link http: fw-landtag.de mdls gabi-schmidt external-link-new-window external link in new>Gabi Schmidt, sozialpolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. Der nun vorliegende Kabinettsentwurf enthalte zwar Verbesserungen im Vergleich zum vorausgegangenen Referentenentwurf – doch überwögen weiterhin die negativen Aspekte, so die mittelfränkische Landtagsabgeordnete.
Schmidt und ihr Fraktionskollege <link http: fw-landtag.de mdls dr-hans-juergen-fahn external-link-new-window external link in new>Dr. Hans Jürgen Fahn haben daher Vertreter des Sozialverbands VdK Bayern, der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte Bayern, des Bayerischen Bezirketags und der Diakonie Bayern zu einem Fachgespräch über das Bundesteilhabegesetz in den Landtag eingeladen. „Vor allem die Wahl- und Wunschfreiheit der Menschen mit Behinderung gilt es zu bewahren“, fasste Fahn das Ergebnis des intensiven Gedankenaustauschs zusammen. Auch die zunehmende Abwälzung von Aufgaben bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung auf ehrenamtlich Tätige dürfe nicht zur Gewohnheit werden.
„Die FREIEN WÄHLER werden auch in Zukunft vehement für die Rechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger eintreten. Die Anregungen der Sozialverbände werden wir nun bei der Anhörung des Sozialausschusses am 14. Juli im Bayerischen Landtag zur Sprache bringen“, erklärt Schmidt.