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Verbrennen wir uns an Bargeld oberhalb einer Grenze von 10.000 Euro bald die Finger? Die EU will es so. Wir FREIE WÄHLER im Landtag halten dagegen!
Hans FriedlHans Friedl
Gerald PittnerGerald Pittner
19.07.2023

FREIE WÄHLER-Fraktion fordert: Bargeldzahlungen ohne Begrenzung erhalten!

Pittner: Cash-Verbot ab 10.000 Euro ist ehrlichen Bürgern gegenüber unverhältnismäßig

Statements von Gerald Pittner, steuerpolitischer Sprecher, sowie Hans Friedl, Sprecher für Verbraucherschutz, zum Dringlichkeitsantrag „Bargeldzahlungen ohne Begrenzung erhalten!“ der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion.

Pittner:

„Bereits dreimal hat sich der Bayerische Landtag in dieser Wahlperiode dafür ausgesprochen, die Möglichkeit der Bargeldzahlung zu erhalten – jedes Mal auf Drängen der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. Verbrecher halten sich nicht an Verbote. Deshalb ist eine Regelung zur generellen Begrenzung von Bargeldzahlungen auf höchstens 10.000 Euro allen ehrlichen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber vollkommen unverhältnismäßig. Wir fordern, dass jeder einzelne EU-Mitgliedstaat weiterhin den Rahmen für die Verwendung gesetzlicher Zahlungsmittel setzen darf und der Status von Euro-Banknoten und ‑Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland bewahrt wird.“

Friedl:

„Bargeld ist Freiheit – deshalb muss auch im wichtigen Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben. Hier überzieht die Europäische Union mit einer generellen Einschränkung der Barzahlung auf höchstens 10.000 Euro deutlich. Bereits heute bestehen weitreichende Prüf- und Meldepflichten bei Barzahlungen über 10.000 Euro. Verdachtsfälle von Geldwäsche müssen betragsunabhängig sofort gemeldet werden. Außerdem wurde Ende vergangenen Jahres mit dem Zweiten Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen ein Barzahlungsverbot bei Immobilientransaktionen eingeführt. Das genügt nach Auffassung der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion vollkommen. Wir sprechen uns deshalb dafür aus, dass Bürgerinnen und Bürger als Alternative zum digitalen Zahlungsverkehr auch in Zukunft die Möglichkeit haben müssen, mit Bargeld zu bezahlen.“

 

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag lesen Sie HIER.


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