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Dr. Leopold HerzDr. Leopold Herz
10.02.2022

FREIE WÄHLER-Fraktion fordert Erhalt der Kombinationshaltung von Rindern

Herz: Rund 10.000 Milchviehbetriebe vor dem Aus bewahren!

München. Bis zum Jahr 2031 soll die Anbindehaltung verboten werden – so der Plan der neuen Bundesregierung. Gerade in der kleinstrukturierten Landwirtschaft Bayerns gibt es allerdings noch viele Betriebe, denen es nicht möglich ist, auf Laufstallhaltung umzurüsten. Mit einem Dringlichkeitsantrag fordert die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion die Ampelregierung im Bund daher auf, alle Formen der Kombinationshaltung von Rindern weiterhin zu ermöglichen. „Es muss deutlich herausgestellt werden, dass der angekündigte Ausstieg die ganzjährige Anbindehaltung meint, nicht jedoch die Kombinationshaltung. Denn dabei erhalten die Tiere ausreichend Auslauf“, erklärt Dr. Leopold Herz, agrarpolitischer Fraktionssprecher und Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

In Bayern wurde die Kombinationshaltung 2019 unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft zur artgerechten Rinderhaltung mit den Optionen 90 Tage Plus und 120 Tage klar definiert. „Ein wichtiges Signal ist, dass bei der Initiative ‚Tierwohl‘ des Einzelhandels die Kombinationshaltung mit 120 Tagen Auslauf in der Haltungsstufe 2 verankert ist. Ein vollständiges Verbot der Anbindehaltungwürde das Aus für rund 10.000 Milchviehbetriebe in Bayern bedeuten“, so Herz.

Das Beispiel des Landkreises Garmisch-Patenkirchen zeige, dass ein Großteil der Höfe weniger als 15 Milchkühe halte. „Wegen der finanziellen und oft auch baulichen Situation können viele Betriebe ihre Ställe nicht komplett umbauen. Durch die Kombinationshaltung verschaffen sie ihren Rindern aber so oft wie möglich Auslauf und bestoßen die Almen im Sommer mit ihrem Jungvieh. Dadurch leisten gerade kleine Betriebe einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft im Offen- und Bergland und sind somit Garant für die Bewahrung der Artenvielfalt“, so Herz abschließend.

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie HIER.


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