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Eva GottsteinEva Gottstein
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13.07.2022

FREIE WÄHLER-Fraktion fordert Umsatzsteuerbefreiung für gemeinnützige Sportvereine

Pittner: Unionsrechtliche Steuerbefreiung zügig und vollständig in nationales Recht umsetzen!

München. Sportvereine müssen in der Regel keine Umsatzsteuer zahlen. In einem Grundsatzurteil vom 21. April 2022 ist der Bundesfinanzhof von dieser Festlegung aber abgerückt. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion fordert daher eine nationale Umsetzung der unionsrechtlichen Umsatzsteuerbefreiung für gemeinnützige Sportvereine. „Die unionsrechtliche Vorgabe setzt die nationale Steuerbefreiung für sportliche Veranstaltungen nur unzureichend um. Bislang konnten sich Sportvereine aber unmittelbar auf das Unionsrecht berufen“, erklärt der steuerpolitische Sprecher Gerald Pittner

Diese Berufungsmöglichkeit habe der Bundesfinanzhof unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung in seinem Urteil verneint. „Wir als FREIE WÄHLER-Fraktion fordern den Bundesgesetzgeber deshalb auf, die unionsrechtliche Steuerbefreiung zügig und vollständig in nationales Recht umzusetzen. Nur auf diese Weise ist gewährleistet, dass gemeinnützige Sportvereine ihre Leistungen im engen Zusammenhang mit sportlicher Betätigung der Umsatzsteuer auch weiterhin nicht umfassend unterwerfen müssen“, so Pittner weiter. Bayerns Finanzminister Füracker habe sich daher bereits in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Lindner gewandt.  

Laut Eva Gottstein, Sprecherin für das Ehrenamt und Ehrenamtsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, müsse der besonderen Ausprägung von Sportvereinen unbedingt Rechnung getragen werden. „Um Klarheit und Planungssicherheit zu schaffen, gilt es, die Leistungen von Sportvereinen mit klassisch ehrenamtlicher Ausrichtung in der rechtlichen Ausgestaltung angemessen zu berücksichtigen und umsatzsteuerfrei zu gestalten“, so Gottstein abschließend.

Hinweis: Den entsprechenden Antrag finden Sie HIER.


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