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Robert RiedlRobert Riedl
29.06.2023

FREIE WÄHLER-Fraktion will Änderungen im Kurbeitragsrecht

Riedl: Inländische Nebenwohnsitzinhaber nicht benachteiligen

Statement des kommunalpolitischen Sprechers der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Robert Riedl zum Antrag „Bayerns Kommunen unterstützen – gleicher Vorteil, gleiche Last“:

Wir haben die Staatsregierung aufgefordert zu prüfen, inwieweit alle Personen kurbeitragspflichtig sind, die sich in einem nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes anerkannten Gebiet zu Kur- oder Erholungszwecken aufhalten und dort Einrichtungen nutzen bzw. an Veranstaltungen teilnehmen. Zu klären ist dabei auch, ob eine nur unvollständige Kostenbeteiligung der Begünstigten vorliegt und inwieweit diese ggf. behoben werden kann. 

Unsere mehr als 2.000 Kommunen stellen das Rückgrat Bayerns dar. Um die ihnen zufallenden Aufgaben erfüllen zu können und ein attraktives Gemeindegebiet zu gestalten, benötigen sie eine angemessene finanzielle Ausstattung. Hierfür setzt sich die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion innerhalb der Bayernkoalition mit Nachdruck ein. Denn wir wissen, dass handlungsfähige Kommunen zu einem flächendeckend attraktiven Bayern führen.

Um eine gleichmäßige Kostenbeteiligung im Bereich des Kurbeitragsrechts zu erreichen, soll dieses auf Regelungslücken geprüft werden. Zu nennen ist hier Art. 7 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes. Dieser knüpft bei den Beitragsschuldnern an das Melderecht an, sodass ausländische Nebenwohnsitzinhaber nicht zu einem Kurbeitrag herangezogen werden können, wenn der Nebenwohnsitz ihr einziger Wohnsitz im Bundesgebiet ist. Dies stellt eine Besserstellung im Vergleich zu deutschen Nebenwohnsitzinhabern dar und muss geändert werden.“

Hinweis: Den erwähnten Antrag lesen Sie HIER.


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