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Robert RiedlRobert Riedl
21.07.2022

FREIE WÄHLER-Fraktion will Umgang mit steigenden Zinsen bei geförderten Bauprojekten überprüfen

Riedl: Kommunen nicht im Regen stehen lassen

München. Der rasche Zinsanstieg trifft nicht nur Bayerns Bürgerinnen und Bürger hart, sondern auch die Kommunen. Mit einem Dringlichkeitsantrag fordert die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion daher, den Umgang mit Kommunen bei der Kreditvergabe zu überprüfen. Konkret soll die Staatsregierung Maßnahmen darlegen, die ergriffen werden müssen, um Gemeinden bei Kapitalmarktdarlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt über Änderungen der Zinssätze rechtzeitig zu unterrichten. „Bayerns Kommunen sind im Rahmen ihres Aufgabenbereichs für verschiedene Bau- und Unterhaltsmaßnahmen zuständig. Diese dienen dem Gemeinwohl sowie der Sicherung der vorhandenen Lebensqualität“, erklärt der kommunalpolitische Sprecher Robert Riedl.

Viele Kommunen seien dabei auf eine finanzielle Förderung durch den Freistaat angewiesen. „Bayern unterstützt seine Gemeinden auf verschiedene Art und Weise. Neben Zuschüssen gehört dazu beispielsweise die Bereitstellung vergünstigter Darlehen. Die steigenden Zinsen führen allerdings dazu, dass die Rahmenbedingungen für eine Inanspruchnahme immer schlechter werden“, so Riedl weiter. Dies gefährde nicht nur die Finanzplanung der Kommunen, sondern auch die Durchführung bestimmter Projekte.

„Als FREIE WÄHLER-Fraktion liegt es in unserer DNS, stets in engem Kontakt mit den Menschen vor Ort sowie den Kommunen zu stehen. Daher bekommen wir auch die Dinge mit, die schieflaufen“, erklärt Riedl. Konkret seien Beschwerden an seine Fraktion herangetragen worden, welche die Informationspolitik der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt betreffen. „Wir erachten es als ureigene Aufgabe einer Landtagsfraktion, Misständen nachzugehen und dort einzugreifen, wo Hilfe vonnöten ist“, so Riedl weiter. Dabei gelte es, Entscheidungen und Maßnahmen stets auf Grundlage einer möglichst umfassenden Datenlage zu treffen. „Genau darauf zielt unser Antrag ab.“

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie HIER.


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