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Unser Pressefoto das Ihnen gegen Nennung der Quelle "FREIE WÄHLER Landtagsfraktion" zur freien Verwendung steht, zeigt von links: Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL; Florian Streibl, MdL; Dirk Oberjasper, Pressesprecher.
Prof. Dr. Michael PiazoloProf. Dr. Michael Piazolo
Florian StreiblFlorian Streibl
30.11.2016

FREIE WÄHLER: Volksbefragung in der Bayerischen Verfassung verankern

Ergebnisse von Plebisziten müssen bindend sein

München. Mehr direkte Demokratie in Bayern! Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion fordert die Staatsregierung heute mit einem Dringlichkeitsantrag auf, zeitnah Voraussetzungen für eine Verankerung verbindlicher Volksbefragungen in der Bayerischen Verfassung zu schaffen. Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL und Verfassungsjurist, stellte hierzu am Mittwoch auf einer Pressekonferenz die wesentlichen Forderungen seiner Fraktion vor: „Die Ergebnisse von Volksbefragungen müssen im Sinne einer stärkeren Bürgerbeteiligung künftig politisch bindend sein und die Bevölkerung selbst muss das Recht erhalten, Volksbefragungen zu initiieren.“

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte in seiner Entscheidung vom 21. November die von der Staatsregierung zusammen mit der CSU-Fraktion eingeführte konsultative Volksbefragung wegen fehlender Verankerung in der Bayerischen Verfassung für verfassungswidrig erklärt. Zu Recht, so der Parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher Florian Streibl: „Eine Verankerung nur im Landeswahlgesetz ist nicht ausreichend. Jetzt kann Seehofer beweisen, wie ernst es ihm tatsächlich mit einer stärkeren Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an politischen Prozessen im Freistaat ist. Andernfalls werden wir FREIE WÄHLER seine angebliche ‚Koalition mit dem Volk‘ als das entlarven, was sie in Wirklichkeit ist: Viel heiße Luft!“

Auch finanzwirksame Volksbegehren sollen den Plänen der FREIEN WÄHLER zufolge künftig zulässig sein. Außerdem wollen sie eine Beteiligung per Brief sowie eine Verlängerung der Bereithaltungszeit für die Eintragungslisten von zwei auf vier Wochen erreichen. Weitere Änderungen betreffen das Bayerische Informationszugangsgesetz sowie Verbesserungen im Petitionswesen.

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag sowie die Forderungen der FREIEN WÄHLER im Überblick finden Sie unten links, unter "Weitere Informationen".


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