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Bernhard PohlBernhard Pohl
28.04.2023

Informationsfluss ORH / Bauministerium – Untersuchungsausschuss „Stammstrecke“

Hier: Medienberichterstattung vom heutigen Tage

Zur Berichterstattung über eine angeblich unzureichende Information des Untersuchungsausschusses „Stammstrecke“ gibt Bernhard Pohl, stellvertretender Vorsitzender der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion sowie Vorsitzender des Untersuchungsausschusses „Stammstrecke“, gemeinsam mit dem verkehrspolitischen Sprecher der CSU-Fraktion und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Stammstrecke“, Jürgen Baumgärtner, folgende Klarstellung ab:

„Erstens: Sämtliche Mitglieder des Untersuchungsausschusses haben das Ziel, vorbehaltlos und umfassend aufzuklären. Deshalb haben wir bereits im Januar 2023 einstimmig einen umfangreichen  Beweisbeschluss gefasst, der auch die Unterlagen des bayerischen ORH mitumfasst. 

Zweitens: Bauministerium und Rechnungshof haben zunächst rechtliche Bedenken geäußert, dem Ausschuss Unterlagen aus einem laufenden Prüfungsverfahren zur Verfügung zu stellen. Diese Auffassung wurde vom Untersuchungsausschuss nicht geteilt, weswegen im März 2023 ein klärendes Gespräch zwischen mir, meinem Stellvertreter Jürgen Baumgärtner und Vertretern des ORH sowie des Bauministeriums stattfand. Danach haben ORH und Bauministerium die Rechtslage nochmals geprüft und im Einvernehmen mit dem Untersuchungsausschuss die Herausgabe der Akten beschlossen. Der Ausschuss hat diese wunschgemäß der besonderen Geheimhaltung unterworfen. Dass dabei einzelne Schwärzungen vorgenommen wurden, ist aus Sicht des Ausschusses völlig in Ordnung. Wegen der besonderen Geheimhaltung kann im Detail hierauf nicht eingegangen werden. Der Untersuchungsausschuss ist durch Überlassung der Dokumente jederzeit in der Lage, seinem Untersuchungsauftrag nachzukommen. 

Drittens: Der Untersuchungsausschuss widerspricht den von den Abgeordneten von Brunn und Körber erhobenen Vorwürfen der Vertuschung. In seiner Sitzung vom 23.03.2023 hat der Ausschuss einstimmig sein Einverständnis mit Art und Umfang der Herausgabe erklärt und entsprechende Beschlüsse gefasst. Daher ist die Kritik am ORH und dem Bauministerium als unberechtigt zurückzuweisen. 

Viertens: Wir stellen im Übrigen fest, dass dieser Vorgang im öffentlichen Teil der Sitzung vom 9. und 23. März berichtet und den Medienvertretern zur Kenntnis gegeben wurde. Es verwundert daher, dass mehr als einen Monat später eine derartige Berichterstattung ohne vorherige Nachfrage beim Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und seinen Mitgliedern veröffentlicht wird.“ 


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