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Peter MeyerPeter Meyer
Gabi SchmidtGabi Schmidt
10.12.2017

FREIE WÄHLER fordern sofortige Wiedereinsetzung von suspendiertem Richter im Europäischen Patentamt

Im Namen der Rechtsstaatlichkeit: Genfer Urteil muss sofort umgesetzt werden

München. Das Europäische Patentamt (EPA) in München weigert sich, einen zu Unrecht suspendierten Richter der Beschwerdekammer wieder einzusetzen. So verweigert die Amtsleitung dem Richter weiterhin den Zugang zu seinem Arbeitsplatz und hindert ihn damit an der Ausübung seines unabhängigen Richteramts. Ein Gebaren, das gegen zwei letztinstanzliche Urteile des Verwaltungsgerichts der Internationalen Arbeitsorganisation (ILOAT) vom 6. Dezember 2017 verstößt.

Für die FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag ist dieser Vorgang nicht hinnehmbar. Peter Meyer, Landtagsvizepräsident und Mitglied des Verfassungsausschusses, sieht hier einen schwerwiegenden Eingriff in die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands: „Dass die EPA-Amtsleitung sich weigert, zwei unzweifelhafte Urteile umzusetzen, ist ein unglaublicher Vorgang. Zu unserer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gehört es, dass gesprochenes Recht für die ausführende Gewalt bindend ist. Dieser Grundpfeiler wird gerade von einer internationalen Organisation mit Sitz in München eingerissen.“

Gabi Schmidt, MdL und Mitglied des Landtagseuropaausschusses, macht schon seit Längerem auf die nicht hinnehmbare Situation der Bediensteten im EPA aufmerksam. Mit dieser neuen Entwicklung sei allerdings eine neue Dimension erreicht worden: „Bislang konnten die EPA-Mitarbeiter noch darauf setzen, dass unrechtmäßige arbeitsrechtliche Entscheidungen von der ILOAT in Genf kassiert wurden. Jetzt hilft ihnen offensichtlich nicht einmal mehr der Rechtsweg.“

Besondere Brisanz erhält die Weigerung zur Umsetzung des Urteils, weil es ein Mitglied der unabhängigen Beschwerdekammer betrifft. Für Meyer hat dies noch nicht absehbare Folgen für den Patentschutz in Deutschland: „Wenn das willkürliche Suspendieren von Richtern und Nichtbeachten anderslautender Urteile im Europäischen Patentamt Schule macht, können wir nicht mehr von unabhängigen Beschwerdekammern sprechen. Deutschland hat hier als Mitglied des Europäischen Patentübereinkommens und beherbergendes Land des Europäischen Patentamts die Pflicht, auf die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände zu drängen. Die Gelegenheit dazu ist günstig, weil derzeit mit Christoph Ernst ein Deutscher den Vorsitz des Verwaltungsrats innehat. Ernst ist Ministerialdirigent im Bundesjustizministerium.“ Andernfalls würden die Rechtsprinzipien und –werte des Grundgesetzes komplett infrage gestellt, so Meyer.

„Wir werden uns weiterhin für die Belange der Bediensteten starkmachen und uns dafür einsetzen, dass sich die EPA-Führung nicht länger hinter ihrer Immunität als internationale Organisation verstecken kann. Diesen skandalösen Vorgang werden wir bereits in der kommenden Woche im Bayerischen Landtag zum Thema machen“, erklärt Schmidt.

Hinweis: Die betreffenden ILOAT-Entscheidungen (No. 3958 und No. 3960) finden Sie links unten unter "Weitere Informationen".


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