19.12.2023
FREIE WÄHLER-Fraktion begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Kreuzerlass
Streibl: Platz religiöser Symbole im öffentlichen Raum sicherstellen
Florian Streibl, Vorsitzender der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Kreuzerlass:
„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts begrüße ich außerordentlich. Denn dadurch ist sichergestellt, dass religiöse Symbole auch im öffentlichen Raum ihren Platz haben und der Freistaat Bayern sich zu seinem Wertefundament bekennen kann. Das Kreuz in der Amtsstube oder im Gerichtssaal ist das einmalige Symbol des Artikels 1 des Grundgesetzes und mahnt uns alle und insbesondere alle in staatlicher Verantwortung: ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar.‘“