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Robert RiedlRobert Riedl
22.03.2023

FREIE WÄHLER-Fraktion fordert schnelle Auszahlung der zugesagten Härtefallhilfen für Privatnutzer von Heizöl, Hackschnitzeln, Pellets und Flüssiggas

Riedl: Bund muss endlich handeln!

München. Die Verbraucherpreise für nicht leitungsgebundene Energieträger sind im vergangenen Jahr stark angestiegen. Insbesondere Privathaushalte, die zum Beispiel mit Heizöl, Pellets, Hackschnitzeln oder Flüssiggas heizen, haben mit erheblichen Kosten zu kämpfen. Mittels Dringlichkeitsantrag im Plenum fordert die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion den Bund nun auf, die zugesagten Härtefallhilfen schnellstmöglich auszuzahlen. „Bereits Mitte Dezember 2022 hat die Bundesregierung die Voraussetzungen für die Einrichtung von Härtefallhilfen für Nutzerinnen und Nutzer von nicht leitungsgebundenen Energieträgern geschaffen. Außerdem wurde die Bundesregierung aufgefordert, eine Verwaltungsvereinbarung zur konkreten Ausgestaltung der Härtefallregelungen mit den einzelnen Bundesländern abzuschließen. Passiert ist bisher jedoch leider wenig“, betont Robert Riedl, Landtagsabgeordneter und Mitglied im Sozialausschuss.

Viele Besitzerinnen und Besitzer von Heizöl-, Hackschnitzel- oder Flüssiggasheizungen versuchten seit Bekanntgabe dieser Möglichkeit, einen Heizkostenzuschuss aus dem Härtefallfonds zu beantragen. „Privathaushalte, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. Dezember 2022 von den drastisch gestiegenen Preisen für nicht leitungsgebundene Energieträger betroffen waren, sollen von der Härtefallhilfe profitieren können. In der Entschließung des Bundestages heißt es, dass Rechnungen zwar aus diesem Zeitraum berücksichtigt werden. Welchen Haushalten die Hilfe tatsächlich zusteht, bedarf allerdings noch genauerer Klärung durch die Berliner Ampelregierung“, so Riedl weiter. So sei beispielsweise noch offen, ob es auf das Bestell- oder Rechnungsdatum der nicht leitungsgebundenen Brennstoffe ankomme.

Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern mitsamt Konkretisierung der Rahmenbedingungen für die Härtefallregelung liege aktuell noch nicht vor. „Ohne die notwendigen Erläuterungen können die Länder die Umsetzung des vom Bund angekündigten Härtefallfonds derzeit nur stark eingeschränkt vorbereiten, sodass sich die Umsetzung extrem verzögert. Um keine weitere Zeit zu verlieren, bereitet Bayern bereits mit Hochdruck – soweit möglich – konkrete administrative Vollzugsschritte vor “, erklärt Riedl. Eine Entlastung von Privathaushalten, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen heizen, sei allerdings erst möglich, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen zur Antragstellung sowie alle weiteren Voraussetzungen für eine Förderung von Seiten des Bundes bekanntgegeben werden. 

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie HIER.


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