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Dr. Leopold HerzDr. Leopold Herz
02.12.2015

Landwirtschaft vor Preisdumping durch marktbeherrschende Unternehmen schützen

Herz: Ohne klare Befugnisse bleibt Bundeskartellamt zahnloser Tiger

München. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion fordert die Staatsregierung heute mit einem Dringlichkeitsantrag auf, sich auf Bundesebene für einen besseren Schutz der Landwirtschaft vor Preisdumping durch marktbeherrschende Unternehmen einzusetzen. Die Staatsregierung solle darauf hinwirken, dass die Paragraphen 19 bis 21 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung eindeutig formuliert werden. Das Regelwerk dient zum Erkennen von verbotenem Verhalten marktbeherrschender Unternehmen. 

Denn im Laufe des Jahres sind die Erzeugerpreise für die Produkte Fleisch und Milch massiv gesunken. Dr. Leopold Herz, MdL und agrarpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, kritisiert: „Die von den Discountern Aldi und Lidl in den letzten Monaten durchgeführten Preiserhöhungen um vier bis fünf Cent pro Liter Trinkmilch – die angeblich zum Wohle der Erzeuger auf den Preis aufgeschlagen werden – kommen bei den Milchbauern nicht an. Hier muss untersucht werden, ob den Verbrauchern eine versteckte Preiserhöhung untergejubelt wird – und das auf dem Rücken der Landwirte.“ 

Zuständig wäre eigentlich das Bundeskartellamt. Das jedoch teilte erst vor Kurzem schriftlich mit, ihm seienkeine Überwachungsfunktionen übertragen worden. Die Befugnis zu einem Eingriff bei Verdacht von verbotenem Verhalten gebe es nur in Einzelfällen. Wann ein Eingriff notwendig ist, sei nicht eindeutig formuliert. Deshalb hält Herzdie aktuellen kartellrechtlichen Bestimmungen für unzureichend: „Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung kann seine Wirkung nur entfalten, wenn es eindeutig formuliert ist und seine konsequente Anwendung auch überprüft wird. Ohne klare Befugnisse bleibt das Bundeskartellamt ein zahnloser Tiger.“

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie unten links unter „Weitere Informationen“.


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