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Eva GottsteinEva Gottstein
15.10.2020

„Verlorene“ Klausuren: Gottstein will Lehramtsprüfungsordnung I. ändern

Verluste im Korrekturprozess verhindern – Prüflinge durch Härtefallregelung schützen

München. Wochenlang gelernt, Prüfungen geschrieben und dann geht die eigene Klausur verloren. Immer wieder ist so etwas in den letzten Jahren geschehen. Der Prüfling wird anschließend vor die Wahl gestellt: Schlechte Note oder Prüfungswiederholung – ein Albtraum! Damit sich so etwas nicht wiederholen kann, fordern die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion und ihr Koalitionspartner die Staatsregierung in einem Antrag zum Bildungsausschuss am Donnerstag auf, zu prüfen, wie bestehende Maßnahmen zur Absicherung gegen Verluste im Rahmen des Korrekturprozesses weiterentwickelt werden können.
 
„Bei der Überprüfung muss den Möglichkeiten der Digitalisierung besondere Bedeutung zukommen. Klausurgehefte sollten vor ihrem postalischen Versand zur digitalen Absicherung eingescannt werden“, fordert die stellvertretende Ausschussvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Eva Gottstein. Die Staatsregierung solle, so heißt es in dem Antrag weiter, auch darüber berichten, welche Überlegungen zu einer Härtefallregelung für von Verlusten betroffene Prüfungsteilnehmer bereits angestellt wurden. Auch eine mögliche Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I soll dargestellt werden.
 
„Ein Verlust von bereits angefertigten Prüfungsarbeiten während des Korrekturprozesses stellt eine besondere Härte für die betroffenen Prüfungsteilnehmer dar. Sie tragen dafür keinerlei Verantwortung, müssen sich bisher aber eine Wiederholung ‚verlorener‘ Einzelprüfungen gefallen lassen“, so Gottstein weiter. Das sei mit erheblichem zusätzlichem Aufwand für die Betroffenen verbunden, unfair und daher nicht länger hinnehmbar.
 
Gottsteins Fazit: „Alle Verlustrisiken müssen im Interesse zukünftiger Prüflinge weiter minimiert werden. Die Risiken dieses zusätzlichen Verwaltungsschritts sind mit dessen Nutzen abzuwägen. Dazu ist zwingend eine Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I erforderlich, die gegenwärtig ausschließlich eine Wiederholung von Einzelprüfungen vorsieht.“


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