Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes wegen Corona
Faltermeier: Bayernkoalition verlängert Regelstudienzeit und stärkt Autonomie der Hochschulen
Dr. Hubert Faltermeier, Sprecher für Wissenschaft und Hochschule der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften heute im Plenum des Landtags:
„Die Corona-Pandemie stellt die bayerischen Hochschulen vor erhebliche Herausforderungen. Sie müssen nicht nur neue Studien- und Prüfungsbedingungen entwickeln und umsetzen, sondern auch Wahlen abhalten. Gerade im Bereich der Vorlesungs- und Prüfungsausgestaltung sind den Hochschulen durch die derzeit geltenden Infektionsschutzbestimmungen Grenzen gesetzt. Wir FREIE WÄHLER im Bayerischen Landtag sind überzeugt, dass weder den Studierenden noch den Hochschulen aus diesen Einschränkungen langfristige oder unkorrigierbare Nachteile entstehen dürfen. Wir begrüßen deshalb, dass die in der Verbändeanhörung vorgebrachte Forderung, die Regelstudienzeit umständehalber zu verlängern, im vorliegenden Gesetzesentwurf berücksichtigt wird. So werden Komplikationen im Zusammenhang mit an die Regelstudienzeit geknüpfte Leistungen wie BAföG, Stipendien oder die Höchstwohndauer in Wohnheimen verhindert. Das ist auch deshalb wichtig, weil neben guter Lehre gerade sozioökonomische und psychologische Faktoren über den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums entscheiden. Das Gesetz ermöglicht es den Hochschulen, künftig Onlinewahlen durchzuführen, wenn sie dies wünschen. Mit Änderung der Wahlvorschriften und Deregulierung hinsichtlich der Ausgestaltung von Studiengängen, Studien- und Prüfungsordnungen werden Eigenverantwortlichkeit und Autonomie der Hochschulen weiter gestärkt, was ausdrücklich zu begrüßen ist. Allerdings hätten wir FREIE WÄHLER uns gewünscht, dass diese Punkte in größerer Breite diskutiert und nicht nur im Rahmen des vorliegenden Corona-Eilgesetzes abgebildet worden wären.“