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Florian StreiblFlorian Streibl
28.10.2011

Bayerische Insolvenzgerichte können bestehen bleiben!

Streibl: Bayerische Insolvenzgerichte können bestehen bleiben!

Die FREIEN WÄHLER begrüßen die Verabschiedung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen in geänderter Fassung. Danach können die Bundesländer weiterhin bestimmen, wie viele Insolvenzgerichte sie einrichten wollen. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf wäre pro Landgerichtsbezirk nur noch ein Amtsgericht für Insolvenzsachen zulässig gewesen.

Florian Streibl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion: “Bereits im März haben wir die Staatsregierung aufgefordert, sich vehement gegen dieses Vorhaben einzusetzen. Bewährte Gerichtsstrukturen wären unnötig zerschlagen worden. In Bayern hätten die bestehenden 29 Insolvenzgerichte um 7 auf 22 reduziert werden müssen.“ Die Schließung hätte nicht nur zu einer Belastung der Wirtschaft geführt, sondern auch rechtssuchende Bürger unmittelbar benachteiligt. Alexander Muthmann, MdL und stellvertretender Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Bayerischen Landtag: „Es ist richtig, dass die Bundesländer weiterhin über die Anzahl ihrer Insolvenzgerichte selbst entscheiden können! Bayern braucht diese Freiheiten aufgrund regionaler Besonderheiten und der Bedürfnisse von Bürgern und Unternehmen. Wir fordern die Staatsregierung jetzt auf, alle bestehenden Insolvenzgerichte in Bayern beizubehalten und nicht wieder, wie schon einmal, eine überflüssige Konzentration voranzutreiben.“


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