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Thorsten GlauberThorsten Glauber
22.05.2014

Bestandsschutz für Biogasanlagen

Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER zum Bestandsschutz für Biogasanlagen im Wirtschaftsausschuss abgelehnt / Glauber: CSU-Haltung praxisfremd

 

München. Die CSU hat heute im Bayerischen Landtag einen Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler abgelehnt, mit dem im Rahmen der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der Vertrauensschutz für Biogasanlagenbetreiber sichergestellt worden wäre. Thorsten Glauber, stellvertretender Vorsitzender und energiepolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion: "Damit nimmt die CSU billigend in Kauf, dass einige Betreiber nicht die zum Zeitpunkt ihrer Investition zugesagte Vergütung bekommen". In ihrem EEG-Entwurf sieht die Bundesregierung vor, dass bestehende Biogasanlagen künftig nur noch für ihre bisher höchste Bemessungsleistung die ihnen zustehende EEG-Vergütung bekommen sollen. Die Höchstbemessungsleistung richtet sich danach, wie hoch die bisherige Stromproduktion einer Anlage in einem vollen Kalenderjahr war. Zahlreiche Anlagenbetreiber haben ihre Anlagen jedoch erst im Laufe des Jahres 2013 erweitert. Deren Höchstbemessungsleistung ist im Vergleich zur tatsächlichen Leistung folglich entsprechend niedrig. Die Betreiber erhalten also künftig für einen erheblichen Teil ihrer Stromproduktion nicht mehr die fest eingeplante Vergütung. In der Debatte räumte selbst der Vertreter der Staatsregierung ein, dass die im Entwurf der Bundesregierung vorgesehene Regelung in den Bestandsschutz eingreife. Die CSU-Fraktion wollte dennoch Anlagenbetreibern, die ihre Erweiterung nicht bis zum 31. Juli 2014 fertiggestellt haben, keinen Vertrauensschutz zusichern. Glauber: "Diesen Betreibern von Biogasanlagen droht damit der Wegfall eines Großteils der Vergütung für den im Rahmen der Erweiterung produzierten Strom." Glauber bezeichnete die Haltung der CSU als praxisfremd. Auch bei der Erweiterung einer Biogasanlage könne sich der Zeitpunkt der Inbetriebnahme durch lange Genehmigungsverfahren oder technische Probleme stark verzögern. "Wie schon bei der Windkraft wird nun auch bei Biogasanlagen der Vertrauensschutz ausgehöhlt. Wer wird künftig noch investieren, wenn man ständig damit rechnen muss, dass die Politik einem Projekt die wirtschaftliche Grundlage entzieht?", fragt Glauber.


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