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Florian StreiblFlorian Streibl
Dr. Karl VetterDr. Karl Vetter
11.07.2012

Einbürgerungspraxis bei Kosovaren ändern

FREIE WÄHLER zur Petition des Flüchtlingsrats im Verfassungsschuss des Bayerischen Landtags

München (do). Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, wird am Donnerstag die Petition des Bayerischen Flüchtlingsrats im Verfassungsausschuss des Landtags unterstützen. Auch in Bayern seien einzelne Fälle bekannt geworden, in denen serbische Behörden längere Zeit über den nachweislich gestellten Entlassungsantrag nicht entschieden hatten oder in denen Kosovaren die Entlassung aus der serbischen Staatsangehörigkeit wegen Nichtableistung des Wehrdienstes verweigert wurde. – Und das, obwohl Serbien Kosovaren nicht zur Wehrdienstleistung heranzieht.

Streibl weiter: „Wir haben die Staatsregierung bereits im vergangenen November aufgefordert, ihre Einbürgerungspraxis an die Handhabung in den anderen Bundesländern anzupassen und die Einbürgerung von Kosovaren auch ohne Entlassung aus der serbischen Staatsbürgerschaft zuzulassen. Schwarz-Gelb hat unseren Antrag zwar abgeschmettert, weil sich die Voraussetzungen für die Entlassung aus der serbischen Staatsbürgerschaft inzwischen angeblich verbessert hätten. Meine Schriftliche Anfrage hierzu hat allerdings ergeben, dass es durchaus noch zu Problemen kommt. Zusammen mit dem Flüchtlingsrat haben wir einige Einbürgerungsfälle an das Ministerium bzw. die Regierungen zur Prüfung weitergeleitet. Bei 14 der 20 Betroffenen wurde daraufhin festgestellt, dass auf eine Entlassung aus der serbischen Staatsangehörigkeit auf Grund der konkreten Umstände des Einzelfalls verzichtet werden kann.“

Dr. Karl Vetter, MdL und gleichstellungspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, freut sich ebenfalls über den Erfolg: „Auch wenn die Staatsregierung nicht generell auf die Entlassung aus der serbischen Staatsangehörigkeit verzichten will, haben wir zunächst wenigstens eine unbürokratische Handhabung bewirkt. Nach der Ausschussberatung unseres Antrags hat das Innenministerium ein Rundschreiben an die Einbürgerungsbehörden verschickt, wonach die Hinnahme von Mehrstaatigkeit mit Augenmaß zu prüfen ist.“


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