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Florian StreiblFlorian Streibl
29.02.2012

FREIE WÄHLER-Antrag im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz

Streibl: Keine Zusammenlegung der öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten!

München (do). Die FREIEN WÄHLER werden am morgigen Donnerstag die auf der Justizministerkonferenz forcierte Zusammenlegung öffentlich-rechtlicher Fachgerichtsbarkeiten zum Thema einer justizpolitischen Debatte im Ausschuss machen. Auf der Justizministerkonferenz vom 9. November vergangenen Jahres hatten die Justizministerinnen und -minister der Länder Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf mit einer Länderöffnungsklausel vorzulegen. Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitscher Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, macht deutlich: „Aus unserer Sicht gibt es keinen überzeugenden Grund dafür, in die bewährte differenzierte Gerichtsverfassung einzugreifen und eine Zusammenlegung einzelner Fachgerichtsbarkeiten voranzutreiben. Strukturelle Probleme müssen durch andere Maßnahmen beseitigt werden und nicht über eine Zusammenlegung von Gerichtsbarkeiten. Wichtig sind vor allem eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Personal- und Sachmitteln. Keinesfalls dürfen Standorte im Wege größerer Konzentration geschlossen werden!“ Der Abgeordnete aus Oberammergau verweist außerdem auf die deutliche Kritik aus der Richter- und Anwaltschaft: „Abgesehen davon, dass Art. 95 des Grundgesetzes das Bestehen der einzelnen Fachgerichtsbarkeiten garantiert, gibt es zahlreiche weitere Argumente, die gegen ein derartiges Experiment sprechen. Die Spezialisierung und Ausdifferenzierung der Gerichtsbarkeiten hat zu einer hohen Qualität der Rechtsprechung geführt. Durch eine Aufgabe dieser eingespielten Strukturen würden der Rechtsschutz gefährdet und Verfahren verlängert. Der angestrebte „flexible Personaleinsatz“ schwächt nicht nur die Stellung des Richters, sondern auch die Effizienz seiner Arbeit. CSU und FDP springen mit ihrem kurzfristig nachgeschobenen Antrag viel zu kurz: Die Länderöffnungsklausel muss schon auf Bundesebene verhindert werden, denn andernfalls wäre zu befürchten, dass die uneinheitliche Anwendung der Öffnungsklausel durch die Bundesländer zu einer Zersplitterung des Rechtsschutzes führen würde.“


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