Pressemitteilungen
Bernhard PohlBernhard Pohl
Florian StreiblFlorian Streibl
Gerald PittnerGerald Pittner
04.07.2023

FREIE WÄHLER-Fraktion zur Regierungserklärung heute im Plenum

Streibl: Finanzkraftausgleich ist aus den Fugen geraten

Bernhard Pohl, haushaltspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, der Fraktionsvorsitzende Florian Streibl sowie der finanzpolitische Sprecher Gerald Pittner zur Regierungserklärung „Schluss mit der Umverteilung auf Kosten Bayerns – wir brauchen einen fairen ‚Finanzkraftausgleich‘!“ heute im Plenum des Bayerischen Landtags:

Pohl:
„Als Teil der Bayernkoalition vertreten wir vehement die Interessen der Menschen im Freistaat. Mit haushalts- und finanzpolitischer Stabilität und Vernunft sind wir damit Gegenmodell zur Berliner Ampelregierung. Der Freistaat ist das größte Zahlerland mit fast 9,9 Milliarden Euro. Das entspricht rund 740 Euro pro Einwohner. Die größten Empfängerländer sind Berlin und Bremen. Es kann nicht sein, dass Bayern als Flächenland dauerhaft die Bundeshauptstadt Berlin und deren unseriöse Finanzpolitik subventioniert. Das wäre genauso, als wenn Ostbayern die Landeshauptstadt München finanzieren müsste. Es ist geradezu absurd, dass Berlin – anders als München – nicht der Motor, sondern der Notfallpatient des Landes ist.“

Streibl:
„Der derzeitige Finanzkraftausgleich wurde zum 1. Januar 2020 als Neuordnung des bundesstaatlichen Ausgleichssystems eingeführt. Er löste den früheren Länderfinanzausgleich ab und gleicht Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern ausschließlich durch Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuer aus. In den vergangenen Jahren hat der Finanzkraftausgleich zu einer spürbaren Entlastung der finanzstarken Länder geführt. Dennoch hat sich gezeigt, dass Überlastungseffekte innen- und außenpolitischer Geschehnisse dazu geführt haben, dass das Vorhaben aus den Fugen geriet. Mit einer Verfassungsbeschwerde zum Finanzkraftausgleich machen wir uns deshalb für die Belange der Bürgerinnen und Bürger Bayerns stark!“

Pittner:
„Die Bayerische Staatsregierung hat die Verfassungsmäßigkeit des aktuellen Finanzkraftausgleichs durch einen renommierten Experten für Bund-Länder-Finanzbeziehungen prüfen lassen. Ein abstraktes Normenkontrollverfahren gegen bestimmte Vorschriften des Maßstäbegesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes wurde für zulässig erachtet. Es ist eine zentrale Aufgabe des Bundesgesetzgebers, beim Finanzkraftausgleich zwischen den Ländern ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Eigenständigkeit, Eigenverantwortung und dem gemeinsamen Pflichtbewusstsein zu finden. Nur so können die individuellen Unterschiede der Länder berücksichtigt werden. In unserem föderalen System müssen Anreizwirkungen sowie Konsequenzen bedacht werden, sonst geht die Akzeptanz für Ausgleichszahlungen bei den Bürgerinnen und Bürgern verloren. Als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion möchten wir das unbedingt verhindern.“


Archiv