Lebensmittelrecht: Zierer fordert Rechtssicherheit für Vereine und Betriebe
Zierer: Wir brauchen endlich klare Verhältnisse
München. Inhaltsstoffe, Allergene und Süßstoffe – all das müssen Vereine bei gespendeten Kuchen inzwischen angeben können. So besagt es die Lebensmittelinformationsverordnung. Oder etwa doch nicht? Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion setzt sich heute im Landtag mit einem Dringlichkeitsantrag dafür ein, dass schnellstmöglich leicht verständliche Kriterien veröffentlicht werden, nach denen Vereine in Bayern beurteilen können, ob sie bei ihrer konkreten Veranstaltung als Lebensmittelunternehmen eingestuft werden oder nicht.
„Denn diese Frage ist für die meisten Vereinsvorstände nicht leicht zu beantworten“, weiß der FREIE WÄHLER-Abgeordneter Benno Zierer. Als Lebensmittelunternehmen gelten laut zugrunde liegender EU-Verordnung „alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen“. Weiterhin werden ein gewisser Organisationsgrad und eine Kontinuität der Aktivitäten vorausgesetzt. „Dann fällt also das Sommerfest im Kindergarten wohl nicht darunter, aber was ist mit den regelmäßigen Heimspielen des Fußballvereins?“, fragt sich Zierer. Nachdem nun auch der Deutsche Sportbund in einer Pressemitteilung klargestellt hat, dass es keine verlässlichen Abgrenzungskriterien gibt, sieht Zierer dringenden Handlungsbedarf: „Wir dürfen die Vereine hier nicht im Unklaren lassen. Wenn es der Gesetzgeber nicht schafft, die Gesetze so zu formulieren, dass man sie verstehen kann, dann muss nachgebessert werden.“
Die Landshuter Abgeordnete Jutta Widmann ergänzt, eine konkretere Definition sei auch für kleine Betriebe im Lebensmittelhandwerk wichtig. „Denn große Vereine mit professionellen Veranstaltungen können durchaus ernstzunehmende Konkurrenten darstellen. Da ist eine Gleichbehandlung geboten“, stellt Widmann klar. Die Forderung der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion schaffe daher für alle Beteiligten die nötige Rechtssicherheit und helfe damit sowohl Vereinen als auch Betrieben.
Hinweis:Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie oben links unter "Weitere Informationen".